Mietminderung bei Warmwasserausfall wegen Legionellen?

5 Antworten

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Hier findest Du die einschlägigen Urteile beim Warmwasserausfall. http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Warmwasser-Warmes+Wasser.html

10 bis 15% Mietminderung sind danach gerechtfertigt.

KruemelII 
Fragesteller
 08.11.2012, 16:14

Dankeschön, sehr gute Fälle!

KruemelII 
Fragesteller
 08.11.2012, 16:32
@KruemelII

Wenn ich jetzt als Maß 10% nehmen würde, berechne ich das pro Tag oder auf den Gesamtbetrag der Kaltmiete im Monat?

Eigentlich ist das ja ein Witz. Ich habe 2 Wochen kein warmes Wasser (bestätigt von der Firma), muss 2 halbe Urlaubstage nehmen (wegen der Desinfektion) und bekomme dafür gerade vielleicht mal einen Nachlass von 30 Euro?! Da lohnt sich ja fast der Aufwand nicht. -.-

egionellenbefall - über 7.000 Frage von luwuz luwuz vor 27 Min.

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Wasseruntersuchung wurde hier – Ende Oktober! - im 6famielienhaus in einem der beiden Wasserversorgungsleitungen ein Legionellenbefall von über 7.000 (siebentausend!!!) festgestellt und daß ab sofort ein absolutes Duschverbot besteht. Dieses erfuhr ich aber auch nur deshalb, weil ich – als Mieter! - beim zuständigen Gesundheitsamt angerufen hatte! Meine Frage, weshalb wir Mieter nicht darüber informiert werden, wurde damit beantwortet, daß der Vermieter – wohnt ca. 500 km entfernt! – dafür verantwortlich ist. Mein dann mit dem Vermieter geführtes Telefonat wurde damit beantwortet, daß er das auch erst (angeblich!) einen Tag vorher erfahren hat. Meine Frage, weshalb er uns dann nicht schon gestern darüber informiert hatte, wurde damit beantwortet, daß ich ja jetzt Bescheid weiss! Dieses vom Gesundheitsamt ausgesprochene Duschverbot wurde vom Vermieter bis jetzt 3. mal unberechtigter Weise aufgehoben – letztmalig am 17.12.!!! Am 23.12. rief mich ein neu beauftragter „Heizungs- und Wasserspezialist“ vormittags um ca. 10 Uhr an und erklärte mir, daß das Duschverbot weiterhin besteht und daß am 30.12. an jeder hier im Haus befindlichen Wasserentnahmestelle erneut eine Temperaturmessung vorgenommen werden soll. Damit ist das bestehende Problem aber nicht beseitigt!!! Die dann noch einmal - in einem neuen Termin, der uns noch genannt werden muß entnommen Wasserproben für`s Labor müssen ja erneut untersucht werden. Der Vermieter unternimmt diesbezüglich nichts und wie schon einmal gesagt, muß ich mir als Mieter die Informationen vom Gesundheitsamt oder den eingesetzten „Spezialisten“ holen. Meine Frage, wie man sich das vorstellt für so einen langen Zeitraum ein Duschverbot auszusprechen wird mir nirgendwo beantwortet. Sollen wir Mieter auf Kosten des Vermieters ins Hotel ziehen??? Verständlicher Weise sind wir alle sehr verärgert und werden jetzt bei der nächsten Mietzahlung diese um 50 % kürzen - oder aber auch komplett zurückhalten. Des Weiteren überlege ich, ob ich mit dieser Geschichte an die Öffentlichkeit gehe. Was hier mit uns gemacht wird ist unverantwortlich und kriminell. Seit nun 2 Monaten – und noch kein Ende – Duschverbot, daß ist doch überhaupt nicht einzuhalten! Kann mir jemand Tipps fürs weitere Vorgehen geben und E-Mail-Adressen / Links nennen um den Stein ins Rollen zu bringen. Das Verhältnis zum Vermieter, der das Haus vor ca. 3 Jahren von seiner verstorbenen Mutter geerbt hatte, ist derartig gestört, daß ich auch sofort nach einem Fund einer neuen Wohnung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Wohnung verlasse. Wenn Heizöl getankt werden muß, werden die Tanks seit seiner Übernahme nicht voll gemacht, weil angeblich kein Geld dafür vorhanden ist – obwohl alle 6 Mietparteien pünktlich ihre Miete Zahlen. Kann ich bei einem Wohnungswechsel für die unzumutbaren Zustände die Kosten dafür dem Vermieter in Rechnung stellen?

Hab grad einen befreundeten Anwalt mit Mietrecht als Fachbereich gefragt! Es kann zwischen 10-5% der Brutto-Miete gemindert werden für den Zeitraum der Beeinträchtigung. Liegt oder lag eine Erkrankung vor, kann auch wegen Schadenersatz geklagt werden und mehr gemindert werden. Erkrankung muss natürlich durch einen Test nachgewiesen werden, also bei Kopfweh, Reizhusten, Fieber, etc schnell zum Arzt und Legionellen im Wasser erwähnen! Oftmals werden die Symptome nämlich als Grippe abgetan, dabei liegt die Letalität (=Tödlichkeit) bei vorher gesunden Menschen bei ca.15%, bei alten Leuten, Babies und immungeschwächten Menschen sogar bei 70%. Wichtig bei Mietminderung: VORHER die Vermieter SCHRIFTLICH über die in Kenntnis setzen... Viel Glück

KruemelII 
Fragesteller
 08.11.2012, 08:20

Danke vielmals! Glücklicherweise habe ich bisher gesundheitsbedingt nichts davon bemerkt. Aber verunsichert bin ich jetzt natürlich enorm, auch beim Kaltwasser! -.-

Erstmal sind es nur zwei tage ohne WW und nicht vom 9. bis 22.11. Ob du für die zwei tage keine miete zahlen brauchst musst du erfragen.aber mal ehrlich wieviel wird das schon sein

KruemelII 
Fragesteller
 07.11.2012, 20:07

Ja, wenn es nur 2 Tage wären. Aber der Satz: "Auf Grund der hohen Kontamination darf bis zum Zeitpunkt nach der 2. Desinfektion nicht geduscht oder Wasserdampf anderweitig inhaliert werden! ..." hört sich ja so an, als wenn ich den ganzen Zeitraum über kein WW nutzen darf.

Ja , richtig lass das WW weg.

Das ist Quatsch :->Auch die enormen Kosten für die Aufheizung des kompletten Warmwassersystems auf eine so hohe Temperatur, dass 70 ° C an den Entnahmestellen erreicht werden können, ist wirtschaftlich und auch aus Sicht des nachhaltigen Umweltschutzes in der heutigen Zeit nicht mehr zu verantworten. Die Kosten werden ja auf die Mieter umgelegt.??

Seit froh das ihr die Legionellen gefunden habt und keiner erkrankt ist !

Und Kaltwasser dampft normal nicht..