Temporäres kostenfreies Wohnrecht wirklich kostenfrei?

2 Antworten

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Wir haben online jetzt gelesen, dass ein kostenfreies Wohnrecht steuerrechtlich schwer ist?

das Wohnrecht gilt beim Verkauf als Entgelt, wird also zum eigentlichen Kaufpreis hinzugerechnet. Das heißt der Wert des Wohnrechts unterliegt der Grunderwerbsteuer.

Und falls der Verkauf bei euch Einkommensteuerpflichtig ist auch der Einkommensteuer. (Habt ihr die Wohnung aber dieses und mindestens in den beiden vorherigen Jahren ausschließlich zu eigenen wohnzwecken genutzt ist dies kein Problem)

und abseits vom Steuerrecht wird ein Erwerber den Wert des Wohnrechts selbst auch wirtschaftlich als Entgelt für die ETW betrachten und dementsprechend bereits sein einen geringeren Kaufpreis zu zahlen

Hallo,

Bei einem befristetem Wohnrecht wird der Wert des Rechtes, der einer Vermietung entsprechen würde, über den vereinbarten Zeitraum auf den Kaufpreis aufgeschlagen und es fällt eine höhere Grunderwerbsteuer beim Käufer an.

Entweder Ihr verkauft die Wohnung billiger, oder erstattet dem Käüfer die Kosten.

Das sind z.B. für ein Jahr 10000 Euro Mietwert mal 6,5% macht 650 Euro Grunderwerbssteuer zusätzlich.

Das ist nach meiner Meinung nicht so teuer und kann sich in eurem Fall lohnen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung