Habe erst Hartz4 bekommen und bekomme nun Übergangsgeld, Wie ist das mit der Auszahlung?
Habe am 11. januar eine Weiterbildung von der Rentenversicherung aus angefangen. Nun soll ich eigentlich Übergangsgeld bekommen..... laut Bescheid steht da was von Verrechnungen mit dem Jobcenter. Aber da das Übergangsgeld mehr ist als Hartz4 müsste ich doch das Restgeld ausgezahlt bekommen....Weiss jemand, wie das gehandhabt wird? Hat jemand mit der Auszahlung von Übergangsgeld Ahnung. Für Februar hab ich auch nochmal den vollen Satz Hartz 4 bekommen. Irgendwie versteh ich das nicht. Wenn Die Weiterbildung als Teilhabe am Arbeitsleben gilt, hat man da nicht beim Jobcenter sogar anspruch auf Mehrbedarf? Oder fällt man tatsächlich raus.....???
4 Antworten
Alos du hast jetzt ALG 2 und anspruch auf Übergangsgeld. Die beden Stellen verrechnen das miteinander udn wenn was übrig bleibt, bekommst du das überwiesen. kann aber 4 Wochen dauern. Mfg
Du bekommst erst mal weiterhin AlG 2 bis das Übergangsgeld berechnet ist (Das is richtet sich nach den 12 Monaten vor dem Unfall). Von der Nachzahlung wird dann das erhaltene AlG 2 wieder verrechnet. Allerd ings wird das Übergangsgeld immer am Ende des Monats fällig. AlG 2 hast du immer am Monatsanfang erhalten . Da kann es jetzt zu einer Durststrecke kommen.
Deswegen bekommst du die Leistung ja auch weiterhin bezahlt und mit der nachzahlung wird dann verrechnet.
Die Rentenversicherung (DRV) zahlt Übergangsgeld immer zum 15. eines Monates. Beispiel: Du beginnst die Maßnahme am 01.04.2012. Also zahlt das Jobcenter noch für April 2012. Da das Übergangsgeld wahrscheinlich höher ist (ist so wie ALG 1, wird vom letzten Nettolohn berechnet) , kann der Rest mit dem Jobcenter verrechnet werden, muß aber nicht. Du wirst dann also voraussichtlich erst zum 15.05.2012 Übergangsgeld bekommen. Bei mir hat das Jobcenter auf die Verrechnung verzichtet. Als erstes mußt Du so schnell wie möglich eine Abmeldebescheinigung vom Jobcenter der DRV zuschicken, falls noch nicht geschehen. Du kannst die DRV auch um einen Vorschuss bitten, dass machen die dann in der Regel auch. Weil mit dem letzten ALG 2 Geld mußt Du sonst ca. 45 Tage auskommen, also ganz schön Eng. Anspruch auf Mehrbedarf hast Du leider nicht. Ansonsten kannst Du dich an Deine(n) Rehaberater/in bei der Bildungseinrichtung fragen.
Dankeschön für die Antwort..... mitlerweile hat sich alles bei mir geklärt......
Hast du nicht nachgefragt und einfach nur unterschrieben?
Bei wem soll ich nicht nachgefragt haben? Ich haben meinen Bescheid, wo drin steht, das ich Übergangsgeld bekomme. Und das es verrechnet wird. Habe aber nun nach Internetrecherche herausgefunden, das es enventuell auch Anspruch auf Mehrbedarf gibt.
Wieso Mehrbedarf, wenn das Übergangsgeld höher ist, als AlG 2? AlG2 bedeutet ja Grundsicherung
Das ist genau das Problem, Hartz 4 am Anfang und das Übergangsgeld dann praktisch erst fast 2 Monate später....... Wie soll man da klarkommen Und was wird mit der Miete und den anderen fälligen Kosten?