Tasse für privaten Zweck mit Lizenz-Motiv bedrucken?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Problem ist möglicherweise: Der Foto-Dienst verdient damit Geld.

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

"Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt."
Quelle: *gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html*

Ob es sich bei Gegenständen (wie einer Tasse) um einen 'ähnlichen Träger' handelt, ist rechtlich unklar. Sinn der Ausnahme ist vermutlich, dass Copyshops weiterhin tätig sein dürfen.

Allerdings wird die Tasse nicht direkt bedruckt sondern ein Papier, das auf die Tasse geklebt wird: http://www.druckdichdrauf.de/Sublimationsdruck/ Damit sollte das rechtlich in Ordnung sein.

Siehe hierzu auch die Fragen zum Bedrucken von Handy-Cases:
gutefrage.net/frage/gegen-urheberecht-verstossen#answer83140668

GerdausBerlin  08.09.2013, 22:51

Das Prolem ist sicher, dass sich manche Drucker unsicher fühlen.

So weigert sich manch T-Shirt-Verzierer im Internet, Hemden mit möglicherweise geschützten Werken zu bedrucken, selbst wenn es nur ein Exemplar ist, das eher nicht für den Verkauf auf ebay gedacht ist ;-).

Dies könnte auch der Fall sein bei einer Tasse und bei einem Drogenhändler. Da kann man wenig machen, wenn man keinen Ansprechpartner hat.

Gruß aus Berlin, Gerd

Boddah91 
Fragesteller
 08.09.2013, 23:50

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort und die Links!

Ich habe den Druck der Tasse jetzt übrigens noch nicht in Auftrag gegeben, sondern bei dem Foto-Dienst selbst nachgefragt, wie es in diesem Fall rechtlich aussieht. Sobald ich eine Antwort habe, werde ich sie auch natürlich hier posten.

Boddah91 
Fragesteller
 09.09.2013, 18:41
@Boddah91

Ich habe ja wie erwähnt den Kundendienst von dem Fotoservice, den ich nutzen möchte, kontaktiert. Hier die Antwort:

"Sehr geehrte Frau X,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail.

Die Verwendung geschützter Motive obliegt Ihnen, eine Kontrolle hierfür erfolgt nicht. Wir gehen im Zweifelsfall davon aus das Sie die Rechte an den bestellten Motiven besitzen."

Ich interpretiere das zumindest mal als "Wo kein Richter, da kein Henker".

Demnach - und nach dem, was hier gepostet wurde - gebe ich die Tasse in Auftrag. Noch mal vielen Dank für die Antworten! :)

user547957  09.09.2013, 23:24
@Boddah91

Danke für die Infos. Ich interpretiere die Antwort genauso wie du. Der Fotodienst macht es sich schon etwas zu einfach. Denn wenn er einen Zweifelsfall sieht, müsste er eben nachfragen.

Aber ich hätte auch keine Probleme damit, eine Tasse für den privaten Gebrauch in Auftrag zu geben, eben weil es ein papierähnlicher Träger ist.

Für privat ist das kein Problem, kannst Du machen.

Boddah91 
Fragesteller
 08.09.2013, 12:23

Super, vielen Dank! :)

Das kannst du locker machen.

Boddah91 
Fragesteller
 08.09.2013, 12:24

Toll, danke schön! :)

So weit hat es Die Urheberrechtsmafia schon geschafft, dass sie Leute verunsichert und einschüchtert, die für sich völlig privat einen Gegenstand bedrucken lassen möchten.

Privat darfst Du draufdrucken was immer Du möchtest, sofern der Besitz des Abbildes selbst nicht gesetzeswidrig ist, was aber dann nichts mit dem Urhebrrecht zu tun hätte.

user547957  09.09.2013, 23:20

Nein, das nichts mit 'Urheberrechtsmafia' zu tun. Und wenn die beauftragte Firma damit Geld verdient, ist es auch nicht 'völlig privat'.

Eine Verunsicherung nicht nur der Fragestellerin ergibt sich allein daraus, dass die Rechtslage hier nicht ganz eindeutig ist. Die Fragelässt auch nicht auf Eingeschüchtertsein schließen, sondern auf den souveränen Wunsch, legal zu handeln. Denn auch wenn es verboten wäre, läge das Entdeckungsrisiko so ziemlich bei Null.