Tätigkeit Wechsel Probezeit?

3 Antworten

Ich denke wenn du in dem gleichen Betrieb arbeitest, musstest du keine Probezeit machen. Die kennen dich doch schon.

Aus dem Absatz den du geschildert hast kann ich nichts raus erkennen.

Wenn keine erneute Probezeit vereinbart wurde, gibt es auch keine.

Selbst wenn eine neue Probezeit vereinbart worden waere, haette die keinen Einfluss auf einen bereits bestehenden Kuendigungsschutz gehabt. Eine arbeitgeberseitige Kuendigung waere also auch dann nicht ohne ausreichenden Grund zulaessig gewesen (Betriebsgroesse > 10 Vollzeitmitarbeiter vorausgesetzt).

Du hast natürlich keine erneute Probezeit mehr. Geht schon aus rechtlichen Gründen nicht.

Dya61 
Fragesteller
 01.06.2022, 01:28

War etwas verunsichert da im Internet stand das bei einer neuen ausgeübten Tätigkeit die etwas (anders) wäre eine Probezeit verhängt werden könnte. Und ich dies nicht so ganz verstehe mit dem neu vereinbart und ersetzen die bisherigen Absätze 🤔

Vor10Minuten  01.06.2022, 01:31
@Dya61

Nein. Bei einer so langen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit kann keine weitere Probezeit verhängt werden.