Supernova Advertising GmbH?

9 Antworten

Das Landgericht Dortmund hat die RSW Beratung Dr Bock und Partner mbB Rechtsanwälte wegen der überhöht abgerechneten 1,5 Geschäftsgebühr nach dem RVG verurteilt. Damit kann sich jeder von dem die RSW Beratung Anwälte überhöhte Anwaltskosten (vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten) fordern auf das Urteil des LG Dortmund berufen und die Zahlung verweigern.

Zitat Richter am Amtsgericht Schröder (Amtsgericht Westerstede 22 C 276/18):

„Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Hauptforderung besteht nach Auffassung des Gerichts ebenfalls nicht, da hier von einer arglistigen Täuschung der Klägerseite auszugehen ist. Unstreitig wird auf der Seite der Klägerseite mit „kostenloser Selbstauskunft“ geworben. Wenn es „kostenlos“ heißt, muss damit auch die insgesamt kostenlose Selbstauskunft gemeint sein.“

Zitat Richter am Amtsgericht Schütz (Amtsgericht Göttingen 27 C 62/18):

„Die Klage (der Supernova Advertising GmbH vertreten durch die Prozessbevollmächtigten RSW Beratung Rechtsanwälte Dr. Bock und Kreyenkötter Partnerschafts-GmbH) wird abgewiesen. Die Klage ist nicht begründet. Der Vertrag ist wegen § 312j Abs. 4 BGB nicht zu Stande gekommen. Jedoch lägen die Voraussetzungen für die Anfechtung einer Willenserklärung wirksam gemäß § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung vor. Allein die Tatsache, dass ein Haken in einem Feld gesetzt werden muss, in dem Kosten von 14,95 € ausgeführt sind, führt nicht dazu, dass eine Täuschung nicht mehr gegeben ist.“

Zitat Richterin am Amtsgericht Benz (Amtsgericht Landstuhl 2 C 427/18):

„Die Klage (der Supernova Advertising GmbH vertreten durch die Rechtsanwälte RSW Beratung) wird abgewiesen. Der Klägerin steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf Zahlung von 14,95 € aus § 631 Abs. 1 BGB zu. Die Beklagte hat den Werkvertrag wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten, §§ 123 Abs. 1 142 Abs. 1 BGB. Eine arglistige Täuschung ist bei Vorspiegelung unwahrer oder Entstellung wahrer Tatsachen an-zunehmen. Unstreitig wirbt die Klägerin in ihrer bei Google geschalteten Anzeige mit "kostenloser Selbstauskunft", berechnet dann aber für ihre Leistung 14,95 €. Wenn es „kostenlos" heißt, muss damit auch die insgesamt kostenlose Selbstauskunft gemeint sein. Die Kostenpflicht der Leistung ist vorliegend für den Kunden überraschend.“

Woher ich das weiß:Recherche

LG Dortmund Urteil vom 29.01.2019 Aktenzeichen 25 O 335/18

https://v-server.webdisc.net/wiki/index.php?title=Landgericht_Dortmund_25_O_335/18

Hier ein kleiner Ausschnitt der Gerichtsentscheidungen in denen die Vollversager von den Richtern schön zusammengestaucht wurden:

AG Garmisch-Partenkirchen Urteil vom 22.03.2019 Aktenzeichen 6 C 40/19

AG Westerstede Urteil vom 12.07.2018 Aktenzeichen 22 C 276/18

AG Göttingen Urteil vom 17.10.2018 Aktenzeichen 27 C 62/18

AG Landstuhl Urteil vom 12.12.2018 Aktenzeichen 2 C 427/18

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wo hast du deine Schufa-Auskunft beantragt? Die bekommt man normalerweise einmal in einem gewissen Zeitraum kostenlos.

Wenn ich das richtig verstehe, hast du keine Rechnung bekommen von da, wo du die Schufa beauftragt hast? Die Kosten waren dir aber bekannt?

Eine Rechnung ist nicht notwendig. Die Abnahme der geforderten Ware ist ausreichend, wenn vorher irgendwo der Preis vermerkt war.

Zu wenig Infos. Wo beantragt? schon erhalten? Keine Rechnung dabei gewesen? Wieso nicht vorher bezahlt, wenn Kosten bewusst waren?

DaHelmut  25.03.2018, 11:31

Ergänzung:

https://www.ihreselbstauskunft.de/sb_modals/agb/

Punkt 4.1 Ist für dich interessant. So du keine E-Mail erhalten hast, warst du zur Zahlung laut deren eigenen AGB noch nicht verpflichtet. Wenn du also zu 100% ausschließen kannst, je eine Rechnung erhalten zu haben (auch nicht im SPAM-Ordner), dann schreibe den Widerspruch dementsprechend. Das sollte reichen.

Die Staatanwaltchaft Kempten führt unter dem Aktenzeichen 225 Js 4476/18 seit März 2018 ein Ermitlujngsverfahren gg. Supernova

Das Brief liegt vor mir und das kommt direkt von Schufa Holding Ag. Der Firma Supernova Advertising hat Schufa beauftragt, für mich was ich so verstehe. Also keine Rechnung dabei sicher. Sonst hätte ich bezahlt. Schufa Auskunft habe ich bekommen.

MarionMuenster  16.02.2019, 10:16

Viele gute Infos findest Du unter webdisc.net

Ich kann nur auf #dieter6656 verweisen, der bereits richtig darauf hinwies, dass diverse Staatsanwaltschaften von vielen Betroffenen Strafanträge erhalten haben und Ermittlungsverfahren gegen die Supernova Advertising GmbH und deren Rechtsanwälte von der RSW Beratung Münster um Dr Bock und seine Kollegen laufen.

Hat jemand von euch nähere Kenntnis über den Stand einiger Ermittlungsverfahren?