Sturz nach Vollnarkose im Krankenhaus

3 Antworten

Tja, wenn Du Rechtschutzversichert bist würde ich damit zum Anwalt gehen. Die Sache kann sich zwar über einen längeren Zeitraum hinauszögern aber ich würde das nicht so hinnehmen. Auch in einem Aufwachraum sollte man kontrolliert werden. Hier hat jemand was versäumt. Aufsichtspflicht!

unbedingt zu einem Anwalt- was anderes gibt`s da nicht! Die haben nicht sorgfältig gearbeitet. Ich habe etliche Operationen hinter mir: entweder war ich zum Aufwachen nicht allein im Zimmer oder das Bett hatte ein Gitter. Wer nicht in der Lage ist, sich selbst zu schützen, muß eben beschützt werden- der Einwand mit der <Freiheitsberaubung) ist hinfällig, da ich ja nach dem Aufwachen in der Lage bin den vorhandenen rufknopf am Bett zu drücken

Mal lieber hier http://www.recht.de/phpbb/ -> 'Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht' fragen.