Stromzähler wer ist für den Wechsel verantwortlich Mieter oder Vermieter.. Nachstromzähler obwohl keine Nachtspeicher mehr vorhanden?

9 Antworten

Hi,

davon ausgehend, das Du keinen "Unterzähler" sondern einen ganz normalen Doppeltarifzähler hast, solltest Du folgendes wissen:

Vorab kurze Antwort: Nur der Eigentümer bzw Vermieter darf einen Zählerwechsel beim Netzbtetreiber anfragen, und muss dabei den Grund nennen (z.B. Ausbau der WSP-Heizung). Er trägt dann auch die anfallenden Kosten. Dein EVU hat damit NICHTS zu tun. Der schreibt nur Dir nur die Stromrechnung. 

  1. Ein DT-Zähler hat i.d.R. eine höhere Grundgebühr, als ein ET-Zähler (Grund: zwei Zählwerke)
  2. Im richtigen Tarif mit HT/NT Reglung kannst Du unter Nutzung des preiswerteren NT gutes Geld sparen.
  3. Es gibt beim GV (Grundversorger ) meist zwei verschiedene HT/NT Tarife. 
  4. Ein NT-Tarif setzt eine Wärmespeicherheizung voraus und kostet im NT ca. 16-19 ct.
  5. der weitere NT-Tarif ist/war für Kunden mit hohem Verbrauch in der Nacht und am Wochenende gedacht und kostet dann eher 19-22 ct, während der HT bei beiden Tarifen bis zu 30 ct liegen kann.
  6. Welchen Tarif Du hast, und ob das der Richtige ist, oder Du sogar zuviel bezahlst kann Dir Dein GV oder EVU sagen.

Viele EVU können/dürfen keine HT/NT Regelung anbieten und rechnen alles zum HT ab. Weshalb es dann egal ist, welchen Zähler Du hast. Doch: Prüfe Deine Rechnung auf die Einzelpositionen und frag nach. Dein EVU, die Verbraucherzentralen, oder ein Energie(kosten)berater können Dir da weiterhelfen.

Sollte bei Dir eigentlich 4.) gelten, weil in Deiner Wohnung früher mal eine Nachtspeicherheizung vorhanden war, aber "vergessen" wurde das dem Netz mitzuteilen, würde ich erst mal mit spitzem Bleistift rechnen, ob das für mich nicht billiger ist, als wenn ich einen "normalen" ET-Zähler hätte. ;-)

Das muss der Vermieter machen. Allerdings kann es trotzdem sinnvoll sein den Nachtstromzähler zu behalten wenn man denn mal einen hat. Dann kann man sehr stromzehrende Angelegenheiten wie Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine etc nachts laufen lassen.

LittleMac1976  24.03.2016, 14:14

Das stimmt nur zum Teil! Dafür muss er einen EXTRA Tarif abschließen, wenn es den denn beim Anbieter noch gibt.

Spezialwidde  24.03.2016, 14:16
@LittleMac1976

Wenn er den Zähler noch hat dann hat er auch noch den Tarif. Sonst wird der Zähler nämlich beim Abmelden vom Energieanbieter außer Betrieb genommen. Es ist schwierig sowas heutzutage noch zu bekommen aber es herrscht Besitzstandswahrung.

LittleMac1976  24.03.2016, 14:16
@Spezialwidde

Aber generell sind Stromzähler auf einen Mieter anzumelden und bei einem Wechsel geht der Tarif nicht automatisch über

Spezialwidde  24.03.2016, 14:28
@LittleMac1976

Wer spricht da von Wechsel? Hier steht nur die Speicheröfen wurden entfernt!

die frage ist, ob es ein zusätzlicher nachtstromzähler für die nachtspeicherheizungen ist, oder ob es sich um einen gemeinsamen zähler handelt. diese variante war zwar selten aber hin und wieder doch anzutreffen...

sollte es so sein, dass nacht und allgemeinstrom über den gleichen zähler laufen, dann wäre ein zählerwechsel vollkommen überflüssig, da du für den normalen zähler nicht weniger zahlst...

geht es dir um die möglichkeit, zu einem alternativen anbieter wechseln zu können, bliebe ggf. die möglichkeit, den Zähler auf eintarif umstellen zu lassen, dafür müsste eigendlich nur das Tarifsteuergerät deaktiviert bzw. entfernt werden.

zuständig müsste hier in beiden fällen der vermieter sein. die aktion an sich ist aber überschaubar vom finanziellen her. wenn du also selbst einen elektriker beauftragst, kannst du mit kosten von 40 bis maximal 100 € rechnen...

lg, Anna

Die Zäher gehören dem EVU  sie werden nur gemietet und die dürfen auch austauschen oder Firmen beauftragen , macht man es selber oder beauftragt Firmen die dafür nicht zugelassen sind wird es richtig teuer .

EnergieAndi  29.03.2016, 11:59

leider falsch. - Die Zähler gehören dem Netzbetreiber. Das EVU (EnergieVersorgungsUnternehmen) mietet beim Netz.

Richtig ist: Nur der Netzbetreiber, kann/darf seinem eigenen Zähler arbeiten (durch Partner- zertifizierte Elektriker durchführen lassen).

Ein Elektriker der keine Genehmigung vom Netz hat, geht auch nicht dran. Der traut sich nicht. :-) gibt viel Mecker. :-)

Energiewerke dürfen nur den Stromzähler wechseln.