stromzähler verkehrt angeschlossen?

3 Antworten

Prüfe mal mit Unterstützung durch einen Anwalt, wie das mit der Verjährung aussieht. Außerdem ist wichtig, ob noch weitere Mieter in dem Haus wohnen. Wenn nicht, muß der einzige Mieter sowieso den Stromverbrauch für seine Waschmaschine und seinen Trockner bezahlen. Und die Kosten der Treppenhausbeleuchtung werden auch auf den Mieter umgelegt.

Noch ein Hinweis: Wenn hier ein echtes Problem vorliegen sollte, für das Du verantwortlich bist, hättest Du es dem Käufer mitteilen müssen. Sonst kann er u. U. vom Kaufvertrag zurücktreten oder zumindest von Dir die Beträge zurückholen, falls er für die Vergangenheit zahlen muß.

Grundsätzlich verjährt die Forderung des Mieters nach 3 Kalenderjahren. Alles was 2013 oder älter betrifft ist somit uninteressant.

Ich gehe davon aus, daß der Mieter von euch nur verlangen kann, was den Zeitraum betrifft in dem euch das Haus auch gehört (hat). Für die Zeiten davon wird er sich an den Vorbesitzer wenden müssen.

Normalerweise würde ein Vermieter den Mieter als jetzt (da er 3 Monate nicht gezahlt hat) Mahnen und dann fristlos kündigen. Der Mieter würde vermutlich nicht wunschgemäß reagieren, dann würde der Vermieter Räumungsklage einreichen, der Mieter Gegenklage, und dann würde das vor Gericht ausdisskutiert werden. Da euch das Haus aber demnächst nicht mehr gehört, ist dieser Weg wenig erfolgversprechend. Aber der Mieter sollte doch eine Kaution hinterlegt haben, die der Vorbesitzer an euch übergehen haben muss. Da würde ich ihn also Anschreiben, zur Zahlung auffordern und ankündigen die Kaution zu verwerten. Das würde euren Verlust ja schon mal reduzieren. Ob es sich dann lohnt den Rest einzuklagen, müsst ihr selbst beurteilen. Und dann kann sich der neue Hauseigentümer damit abplagen von dem Mieter eine neue Kaution zu bekommen.

mottemaus23 
Fragesteller
 20.11.2017, 18:51

Nö eine kaution hat er damals nicht gezahlt. Ich bin auch der Meinung füße still halten aber der zweite eigentümer will das geld.

Was heißt geschenkt bekommen? Erbe? Niemand verschenkt einfach so Häuser^^

Ich denke das läuft wie bei allen Käufen. Wenn der Vorbesitzer davon wusste und euch nicht in Kenntniss gesetzt hat, dann ist er dran, nicht ihr.

Der Mieter hat definitiv einen Anspruch auf Rückerstattung. Die Frage ist nur wer dafür aufkommen muss.

mottemaus23 
Fragesteller
 20.11.2017, 18:37

hallo, das haus gehörte meinem Opa...Nein keiner wusste davon, bis die Umbaumaßnahmen in Gang kamen

Mirse87  20.11.2017, 18:41
@mottemaus23

Tja. Dann würde ich zu einem Anwalt raten. Könnte (falls Opa nicht zahlen kann) nicht gerade billig werden.

mottemaus23 
Fragesteller
 20.11.2017, 18:52
@Mirse87

Danke, Opa lebt nicht mehr deshalb ist das Haus unseres.

Mirse87  20.11.2017, 18:59
@mottemaus23

Im Erbfall ist es in der Regel so, dass ihr alle Rechte und Verpflichtungen mit übernehmt. Ergo ja. Ihr müsst zahlen.
Ich schlage vor ihr einigt euch mit dem Mieter aussergerichtlich und vereinbart eine zeitlich begrenzte Mietminderung. Dadurch fallen euch keine Kosten an und der nächste Eigner hat den Puk in der Fres*e ^^