Strafrecht - Anzeige wegen Unterschlagung? Dringend Hilfe

2 Antworten

Anders als vielfach behauptet, mußt Du erst einmal GAR nichts beweisen. Wenn Du eine Strafanzeige wegen Unterschlagung erstattest, bist Du in diesem Verfahren Zeugin. Das bedeutet, dass Deine Aussage erst einmal auch ein Beweis ist - ein Zeugenbeweis. Ist sie glaubhaft, so reicht dies aus, um die Täterschaft festzustellen und die Täterin zu bestrafen. Bei Anzeigenerstattung ist es immer ganz sinnvoll, wenn man wenigstens einen Teil der Sachen beschreiben kann. Oder noch besser: Ein paar Fotos hat.

Erfahrungsgemäß sind Strafanzeigen recht gut dazu geeignet, die Motivation zur Rückgabe der Sachen sehr deutlich zu erhöhen ;-)

Das Problem ist allerdings, dass es nicht Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft ist, Besitzverhältnisse zu klären. Die stellen nur die Täterschaft fest und bestrafen ggf. die Täterin. Deine Sachen bringt Dir eine Strafanzeige nicht wieder. Dafür müsstest Du zivilrechtlich auf Herausgabe klagen. Und da ist es keineswegs so, dass Du nachweisen musst, dass eine Rückgabe vereinbart war. Du mmusst erst einmal nur nachweisen können, dass Du die Sachen mal besessen hast und das Du sie an die Frau abgegeben hast. Zeugenaussagen sind hier ebenfalls Beweis. Den Eigentumsübergang wird hier vor allem erst einmal die neue Besitzerin der Sachen beweisen müssen. - durch Kaufvertrag oder Nachweis einer Zahlung an Dich.

Im Übrigen ist Täterin und für Dich Ansprechpartnerin diejenige, der Du die Sachen direkt ausgeliehen hast. Wem die Sachen hinterher weiter gegeben wurden, ist für Dich völlig unerheblich. Denn auch, wenn man jemand drittem dabei hilft, sich die Sachen rechtswidrig zuzueignen, ist das eine Unterschlagung.

Deine Gefühle kannst du in der Justiz total abmelden. Es geht nur um beweisbare Tatsachen. Der Knackpunkt ist, als erstes, die Zeit wegen der Verjährung. Dann kommt, als zweites, die Frage ob du eine schriftliche Empfangsbestätigung oder Zeugen hast damit du nachweisen kannst, dass die Sachen nur verliehen wurden. Dann, drittens, hast du eine Aufstellung oder Foto was verliehen wurde? Mit den Gefühlen und den Tatsachen der Unterschlagung ist das so ein Problem. Es ist hart, aber ich empfehle dir keine Anzeige ohne Beweis. Und den Anwalt sparst du dir dann auch.