Strafrecht - Anzeige wegen Unterschlagung? Dringend Hilfe
Guten Abend, und zwar habe ich folgendes Problem. Vor ein paar Jahren habe ich der Tochter einer Bekannten, die komplette Sammlung meiner Barbiesachen im Wert von weit über 600 Euro zum spielen geliehen. Es war von vorne herein klar, dass ich die Sachen wieder zurück bekommen wollte. Leider kam es im Laufe der Zeit zu Streitigkeiten und Kontakt brach ab. Ich habe mittlerweile auch eine Tochter und wollte dieser meine Sachen geben. Bereits vor einem Jahr sprach meine Mutter diese Bekannte auf die Sachen an, worauf sie behauptete die Sachen noch zu besitzen und auf ihrem Speicher zu Lagern und mit mir in Kontakt treten würde. Dies geschah aber nicht. Da mir abgesehen von dem Wert noch mehr an den Sachen liegt bin ich also auf sie zugegangen. Jetzt bekam ich von ihr zuhören dass sie die Sachen weiter gegeben hat. Als ich dann sagte dass sie die Sachen zurück holen soll oder mir den Wert erstatten solle behauptete sie dass ich ihr die Sachen geschenkt hätte, was aber nicht der Wahrheit entspricht. Es hört sich zwar etwas lächerlich an. Aber diese Sache habe eine hohe Bedeutung für mich und auch einen hohen finanziellen Wert. Was kann ich denn da jetzt tun?
2 Antworten
Anders als vielfach behauptet, mußt Du erst einmal GAR nichts beweisen. Wenn Du eine Strafanzeige wegen Unterschlagung erstattest, bist Du in diesem Verfahren Zeugin. Das bedeutet, dass Deine Aussage erst einmal auch ein Beweis ist - ein Zeugenbeweis. Ist sie glaubhaft, so reicht dies aus, um die Täterschaft festzustellen und die Täterin zu bestrafen. Bei Anzeigenerstattung ist es immer ganz sinnvoll, wenn man wenigstens einen Teil der Sachen beschreiben kann. Oder noch besser: Ein paar Fotos hat.
Erfahrungsgemäß sind Strafanzeigen recht gut dazu geeignet, die Motivation zur Rückgabe der Sachen sehr deutlich zu erhöhen ;-)
Das Problem ist allerdings, dass es nicht Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft ist, Besitzverhältnisse zu klären. Die stellen nur die Täterschaft fest und bestrafen ggf. die Täterin. Deine Sachen bringt Dir eine Strafanzeige nicht wieder. Dafür müsstest Du zivilrechtlich auf Herausgabe klagen. Und da ist es keineswegs so, dass Du nachweisen musst, dass eine Rückgabe vereinbart war. Du mmusst erst einmal nur nachweisen können, dass Du die Sachen mal besessen hast und das Du sie an die Frau abgegeben hast. Zeugenaussagen sind hier ebenfalls Beweis. Den Eigentumsübergang wird hier vor allem erst einmal die neue Besitzerin der Sachen beweisen müssen. - durch Kaufvertrag oder Nachweis einer Zahlung an Dich.
Im Übrigen ist Täterin und für Dich Ansprechpartnerin diejenige, der Du die Sachen direkt ausgeliehen hast. Wem die Sachen hinterher weiter gegeben wurden, ist für Dich völlig unerheblich. Denn auch, wenn man jemand drittem dabei hilft, sich die Sachen rechtswidrig zuzueignen, ist das eine Unterschlagung.
Deine Gefühle kannst du in der Justiz total abmelden. Es geht nur um beweisbare Tatsachen. Der Knackpunkt ist, als erstes, die Zeit wegen der Verjährung. Dann kommt, als zweites, die Frage ob du eine schriftliche Empfangsbestätigung oder Zeugen hast damit du nachweisen kannst, dass die Sachen nur verliehen wurden. Dann, drittens, hast du eine Aufstellung oder Foto was verliehen wurde? Mit den Gefühlen und den Tatsachen der Unterschlagung ist das so ein Problem. Es ist hart, aber ich empfehle dir keine Anzeige ohne Beweis. Und den Anwalt sparst du dir dann auch.