herrenloses Fahrrad am Bahnhof mitnehmen?

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So wie Du den Zustand beschreibst hat der ehemalige Besitzer seinen Anspruch auf sein Eigentum aufgegeben. Kannst es dann also mitnehmen! Aber solche Sachen haben einen Harken. Z.Bsp. ist es angeschlossen? Ist es wirklich aufgegeben worden. Am besten würde man es im Beisein der Polizei entfernen. Die wird Dir aber was husten und deswegen nicht kommen. Also, es bleibt ein Risiko.

Ich bezweifle, dass die Fahrräder "entsorgt" wurden und nein, es ist rechtlich gesehen nicht dein Eigentum. Todesstrafe wird natürlich sofort ausgeführt, vorort. 

Wenn das Fahrrad wirklich herrenlos ist, d.h. der Eigentümer den Besitz aufgegeben hat und auf sein Eigentum verzichtet, dann ja. Das Problem, so etwas ist nicht immer klar erkennbar. Dass ein Rad nicht abgeschlossen wurde reicht wohl in der Regel nicht aus als Merkmal.

Die Räder gehören ja trotzdem jemanden, daher ist es Diebstahl.

Wenn das Rad nicht abgeschlossen und kaputt ist, kräht vermutlich kein Hahn danach

Diebstahl.