Strafe bei nicht handeln?

10 Antworten

@Leon hat nur teilweise Recht.

Als völlig unbeteiligter kannst du nicht zur Verantwortung gezogen werden. Du bist nicht verpflichtet ein zu greifen wenn du siehst das jemand an- oder betrunken fahren will.

Als Gastwirt oder Gastgeber einer Privatfeier sieht das anders aus. Wenn dem Gastwirt bekannt ist, dass sein betrunkener Gast von der Gaststätte aus mit dem Auto los will, ist er verpflichtet dieses zu unterbinden. Wenn der Gast einen Unfall baut kann der Gastwirt auch belangt werden.

Genau so ist es als Beifahrer. Wenn du zu einem Betrunkenen ins Auto steigst ist u.U. auch dein Führerschein futsch bei einer Kontrolle.

Wenn der Gast einen Unfall baut kann der Gastwirt auch belangt werden.

Nein kann er nicht, auf welcher Gesetzesgrundlage sollte der Gastwirt belangt werden können ?

Genau so ist es als Beifahrer. Wenn du zu einem Betrunkenen ins Auto steigst ist u.U. auch dein Führerschein futsch bei einer Kontrolle

Nicht richtig, der Beifahrer ist nicht für das Handeln des Fahrers verantwortlich zu machen, und hat keinen Einfluss auf seine eigene Fahrerlaubnis.

Wenn er wissentlich bei einem betrunkenen einsteigt, können im Falle eines Unfalles nicht die vollen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Fahrer geltend gemacht werden, so werden z.B. wenn er wusste das der Fahrer betrunken war sämtliche Schmerzensgeldforderungen abgewiesen.
Dies ist aber eine völlig andere Geschichte und hat mit der hier gestellten Frage nichts zu tun.

Ja. Das kann Dich sogar den Führerschein kosten.

Meiner Ansicht nach auch völlig zu Recht.

Ja. Das kann Dich sogar den Führerschein kosten.

Was für ein Unsinn.

Also bei Kumpels/Freundinnen etc., wenn du selber nichts oder kaum was getrunken hast, fahr selber. Aber bei Fremden: Keine Ahnung. LG

Der Gastgeber oder der Wirt, wo sich der Typ betrunken hat, ist mit Sicherheit verantwortlich zu machen, weil diejenigen wissen können, wieviel der Trinker geschluckt hat. Wer nur ein Gast auf der Party oder in der Kneipe war, dem wird man schwer nachweisen können, dass er die Situation hat erkennen können.

Der Gastgeber oder der Wirt, wo sich der Typ betrunken hat, ist mit Sicherheit verantwortlich zu machen

Mit Sicherheit nicht.

Die Verantwortung trägt ganz allein derjenige der sich betrunken in ein Auto setzt und fährt, niemand anderer.

@Leon97531

Nee, nee, wer eingeschenkt hat, trägt auch die Verantwortung für die Folgen.

@Schuhu

Unsinn, die Verantwortung trägt allein der Fahrer und niemand anderer.

Es würde sonst niemand mehr Alkohol ausschenken, wenn derjenige für etwaige Folgen verantwortlich gemacht werden könne. So einen Quatsch gibt es nicht, und sollte wenn man auch nur ein wenig darüber nachdenkt völlig klar sein.

Nee, nee, wer eingeschenkt hat, trägt auch die Verantwortung für die Folgen.

Na dann verklage mal den Wirt oder Gastgeber nach einer anschließenden Trunkenheitsfahrt. Dies sorgt für lächeln auf den Gesichter der Beamten.

Ja, du bist dazu verpflichtet die Person vom Fahren abzuhalten.

Das steht wo ?