Strafanzeige und Wohnungsverweisung mit 10 tägigem Rückkehrverbot zurücknehmen?

2 Antworten

Wenn der Sachverhalt ausschliesslich zur Gefahrenabwehr durch die Polizei einerseits festgestellt, sowie andererseits dann auch festgestellt und beanzeigt wurde ( also nicht Du, sondern die Polizei stellte die Anzeige ), so kannst Du daran auch nichts "zurückziehen.

Eventuell solltest Du dieser Entwicklung auch erst einmal nicht entgegen stehen und mal gründlichst darüber nachdenken. Mehr kann ich darüber als "aussenstehende Person" aber auch nicht sagen...ich war nicht dabei.

Aber rein theoretisch und sogar praktisch relativ oft im Nachhinein belegbar war es häufig doch in der Regel ausgeübte "häusliche Gewalt" mit anschliessendem "massiven Einreden" auf das Opfer zum "Widerruf der tatsächlichen Sachlage".

Denn sage ich es mal so : eine wirklich ( grundlos / nicht nachvollziehbar ) plötzlich hysterisch reagierende Person würde ich nicht mit "Gewalt" aus eigenen Stücken zurück in die Wohnung drängen oder zerren, sondern von mir selbst aus dann unmittelbar fachliche Hilfestellung ( Polizei & Notarzt ) anfordern, wenn keinerlei Beschwichtigung / angemessene ( körperliche ) Zurückhaltung der Person möglich wäre. 

Notfalls die unzurechenbare Person bei solch einem völlig unerwarteten "Ausraster" in gewissem Abstand nur noch verfolgen um den Hilfskräften kontinuierlich den aktuellen Standort mitzuteilen.

Danke für deine schnelle Antwort. Ich werde morgen trotzdem nochmal versuchen mit meinem Sachbearbeiter bei der Polizei zu sprechen.

Es mag sein dass mein Partner nicht vernünftig gehandelt hat, aber ich gehe davon aus dass er völlig überfordert war!

Des weiteren ist es mir wichtig, mein Fehlverhalten bzw meine falsche Wahrnehmung einfach mal öffentlich zu machen, denn es gibt genug Frauen die häusliche Gewalt erfahren, mein Partner aber ist diesbezüglich unschuldig!

Parhalia  07.04.2016, 03:25

Gerne geschehen bezgl. der Stellungnahme meinerseits. Mehr als DIESES kann ich ( oder niemand hier "ausserhalb" ) mit zutreffender Sicherheit abgeben.

Aber grundlegend ist mir das Thema "häusliche Gewalt" durchaus keine unbekannte Sachlage mit ihrer Vielzahl an Sachlagen / Umständen und nachträglichen Versuchen "beschwichtigender / vertuschender" Einflussnahme seitens des Täters / der Täterin.

Und DAS nur im "einfachsten Fall" ohne psychische Vorbeeinträchtigungen oder ähnliche "Handlungsmomente".

Ich würde es an Deiner Stelle daher nicht lapidar mit "Partner/in war überfordert" abtun und erst mal keineswegs in der Grundlage die Schuld ( als Opfer / geschädigte Person ) Dir selbst zusprechen.

Da tätest Du zunächst mal besser daran, Dir selbst zur Unterstützung und Klärung der Sachlage und Deiner Vorgeschichte fachliche Hilfe in der Verarbeitung und Aufarbeitung zu suchen.

DAS ist keineswegs für DICH negativ, sondern NUR hilfreich. Denn nur Deine Sachbeschreibung an sich klingt durchaus glaubhaft. WIE es allerdings wirklich dazu kam, DAS ist absolut UNGEKLÄRT. Und im Zweifel geht halt die Vermutung, dass DIR Unrechte "Behandlung" durch Deine (n) Lebensgefährt ( en / in ) widerfuhr.

Eine rein durch die Polizei erfolgte Anzeigestellung in SO EINEM UMSTAND erfolgt GEWISS NICHT OHNE WIRKLICH STICHHALTIGEN Gründe und Indizien.

Also gib' Dir bitte nicht grundlegend selbst die Schuld und denke erst einmal gründlich darüber nach, wie es WIRKLICH war. Es geht hier primär um DICH..weil Du hier fragst. Und somit sollst DU auch die Lösung bekommen.

Oder bist Du mal ganz krass gefragt ( extrem ) stark psychisch ( ohne Aufarbeitung ) belastet, stark von ( extremen ) Drogen abhängig ( unbehandelt mit akutem Kontrollverlust  ) oder Epileptikerin ( ebenfalls nicht / nicht richtig behandelt / "medikamentös eingestellt" ) ?

Denn abseits von diesen "ganz krassen" Möglichkeiten klingt es halt eher unwahrscheinlich, dass Du nicht das "Opfer" sein solltest und Deinen Peiniger nun ( warum auch immer ) in Schutz nimmst.

Deswegen nutze diese 10 Tage der "Rückkehruntersagung" nach der Gewaltschutz-Rechtgebung für Deine genauen Überlegungen. Denke auch gleich mal weiter über mögliche / nötige Hilfestellung durch fachliche Seiten von ausserhalb. 

Denn grundlegend ist genau DAS wichtig. ( auch unter dem Vorbehalt des Unwissens, was damals wirklich geschah .... frage bei der Polizei mal nach möglichen Zeugenaussagen, wenn Du selbst WIRKLICH nichts zum Verlauf der damaligen Sachlage weisst ...)