Stornorechnung für noch nicht bezahlte Rechnung einer online Bestellung?

2 Antworten

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Die Rechnung muß storniert werden und wird im Rechnungsprogramm entsprechend erfaßt; die ursprüngliche Rechnung wird üblicherweise ja auch direkt als Forderung eingebucht; diese Forderung wird damit auch gleichzeitig wieder rückgängig gemacht.

schnoedeltroede 
Fragesteller
 20.08.2014, 13:19

Ok, danke für die Info.

Wenn eine Rechnung ausgestellt wird, muß diese auch gebucht werden. Der Ausgleich findet nur statt, wenn die Bezahlung erfolgt ist oder eine Stornorechnung erstellt wird .