Storno Gebühr zahlen ja oder nein?

2 Antworten

die haben recht

Der Tod Deines Vaters ändert leider juristisch nichts an dem gültigen Kaufvertrag. Wohin der Sessel geliefert wird und wer ihn im Empfang genommen hat, spielt dabei überhaupt keine Rolle .

-> oder um es böse zu sagen , - das hat nicht den Verkäufer zu interessieren !

Leider verstehe ich nicht, was Du nun "retournieren" willst, wenn die damalige Freundin Deines Vaters nun den Sessel behalten hat und auch die Restzahlung veranlasst hat ?

Eine Stornogebühr ist für Sonderanfertigungen darüber hinaus leider üblich.