Stimmt es, dass man ein Bußgeld zahlen muss, wenn Mülltonnen ewig draußen stehen bleiben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Ordnungsamt könnte darin eine Nutzung von öffentlichem Straßenland zu privaten Zwecken sehen.

Und die wäre nun einmal genehmigungs- und gebührenpflichtig.

Das käme dann auf die Gemeindesatzung an, ob da diesbezüglich etwas drin steht. Praktikabel ist das nicht, jeder kann dann seinen Abfall dort hinein werfen und du hast eine volle Mülltonne und wo bleibt dann dein Müll?