stichtag prüfungstermin im verbraucherinsolvenz

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Sobald du vom Gericht den 1. Beschluss bekommst dass das Verfahren eröffnet worden ist, bist du offiziell in der Insolvenz, Unpfändbar und hast hoffentlich schon ein P-Konto.

Alle aktuell laufenden Pfändungen verlieren ab diesem Tag ihre Gültigkeit. Auch Konto bzw. Lohn-Pfändungen.
Forderungen von Gläubern kann man theoretisch in den Müll werfen ab diesem Tag, da nur noch Forderungen gelten die beim Treuehändler eingereicht wurden.

In dem Beschluss steht auch drin wer dein Treuehändler ist der sich bei dir auch melden wird und er dir natürlich auch alle Fragen ggf. beantworten wird.
Aber normalerweise solltest du ja wissen wie es abläuft.

In dem Beschluss steht ein Stichtag drin bis wann die Gläubiger Zeit haben ihre Forderung geltend zu machen. Danach geht es zwar theoretisch auch noch, aber wer zu spät kommt hat halt Pech.
Dann kommt die Zeit nach dem Stichtag wo die Gläubiger angeschrieben werden und irgendwann wird das Verfahren geschlossen. Das ganze kann bis zu 1. Jahr dauern nach Eröffnung der Insolvenz.

Nun beginnt die Wohlverhaltensphase.
Wer 30% der Gesamtsumme aufbringen kann, ist nach 3 Jahren aus der Insolvenz + 1 Jahr Schufa-Eintrag dass man in der Insolvenz war.

Wer das nicht kann bekommt nach 6 Jahren (einschl. Verfahren) die RSB (Restschuldbefreiung) ausgehändigt und ist offiziell Schuldenfrei. + 1 Jahr Schufa.

In Jahr 4 bzw. 7 kann man den Eintrag aus der Schufa löschen lassen dass man die Vermögensinsolvenz hinter sich hat.

Abschließend muss man noch ca. 1500 Euro zahlen für das Verfahren + Gebühren für den Treuehändler. Kann man das nicht kann man einen Antrag auf Stundung beim zuständigen Amtsgericht stellen und bekommt dann die Kosten im Normalfall erlassen.