Steuerschulden von Verstorbenen

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Bleibt eine Steuerschuld nach dem Ableben weiterhin bestehen?

Selbstverständlich. Als Rechtsnachfolger wäre er Schuldner aller Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers.

Denn n. § 1967 Absatz 1 BGB haftet der Erbe für so genannte Nachlassverbindlichkeiten. Und im 2. Absatz des vorgenannten Paragrafen wird ausdrücklich festgehalten, dass zu den Nachlassverbindlichkeiten insbesondere auch solche Schulden gehören, die im Zeitpunkt des Erbfalls vom Erblasser bereits begründet waren.

Wenn Ja / Nein, wo kann man das nachlesen?

Steuerschulden des Erblassers gehen grundsätzlich auf den Erben über, § 45 AO (Abgabenordnung). Der Erbe tritt voll in die Rechtsstellung des Erblassers gegenüber dem Fiskus ein und ist ggf. auch verpflichtet ist, vom Erblasser fehlerhaft abgegebene Steuererklärungen zu korrigieren, § 153 AO, oder noch abzugeben :-O

6 Wochen nach Kenntnis der Erbenstellung wären diese Vernindlichkeiten ggf. auch aus eigenem Vermögen zu tragen.

G imager761

Zu einem Erbe gehört immer das Vermögen (bar und unbar) UND die Verbindlichkeiten (Schulden). Steuerschulden sind eben auch Schulden. Sie erlöschen nicht nach dem Tod des Schuldners, sondern werden Teil des Erbes. Es ist nicht möglich nur das Vermögen anzunehmen. Ein Erblasser sollte sich deshalb einen Überblick über beide Seiten des Erbes verschaffen, bevor eine Entscheidung zu Annahme des Erbes getroffen wird.

Das Nachlassgericht/ Amtsgericht stellt dem Umfang des Erbes und auch weitere Erben fest. Es stellt auch einen Erbschein aus, wenn ein Erbe angenommen wird.

sassenach4u  10.09.2013, 10:59

Das Nachlassgericht stellt den Umfang des Erbes nicht fest- darum muss sich ein poten tieller Erbe selbst kümmern- warum sollte es auch? Und wie?

Das Amtsgericht hat meistens die Unterlagen im Falle einer Erbschaft .

Falls jemand das Erbe an nimmt , nimmt er auch die Schulden des Verstorbenen an .

Als mein Vater starb , er hatte viele Schulden , musste ich sogar für meine Kinder , als Erben , die Erbschaft ablehnen .

nebenklaeger2 
Fragesteller
 09.09.2013, 04:13

Und wenn man das Erbe einfach an eine Stiftung abtritt?

Alexuwe  09.09.2013, 04:15
@nebenklaeger2

Das Erbe kannst du nicht einfach weggeben. Entweder alles oder nichts Ist leider das erbrecht

Utemischa  09.09.2013, 04:23
@Alexuwe

Nebenkläger ,, wenn du das Erbe angenommen hast , hast du auch die Schulden mit angenommen .

Informiere dich doch lieber erst beim Gericht ob es sich wirklich lohnt für dich

So weit ist alles schon zutreffend erläutert worden.

Es sei noch auf folgendes hinzuweisen: beschränkte Erbenhaftung

Es gibt die Möglichkeit die Haftung der Erben mittels Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz auf den vorhandenen Nachlass zu beschränken (§ 1975, § 1990 BGB).

In diesem Fall bleibt der Nachlass rechtlich unabhängig neben dem Privatvermögen des Erben bestehen, so dass den Gläubigern des Verstorbenen für die Tilgung von dessen Verbindlichkeiten maximal mit dem vorhandenen Nachlass gehaftet wird und auf das Privatvermögen des Erben nicht zugegriffen werden kann.

Damit schützt man sein Privatvermögen...

Hier ist eine Auskunft beim Nachlassgericht/Steuerberater bzw. beim Notar einzuholen...

Ansonsten das Erbe ausschlagen - dann ist es erledigt.

Sicher bleiben die weiter bestehen und gehen auf den Erben ueber, falls sich einer findet, denn man kann das Erbe ja ausschlagen. Das findest Du im Erbschaftsrecht (BGB). Der Erbe erbt nicht nur vorhandenes Vermoegen, sondern auch alle Verbindlichkeiten.