Steuerschulden, muß meine Frau bezahlen?
Wenn ich alte Steuerschulden habe, die ich alleine gemacht habe, kann meine Frau dafür herangezogen werden vom FA?
(Wir werden zwar zusammen vernlagt, da ich kein eigenes Einkommen mehr habe). Aber wir haben Gütertrennung, davor gemacht, und einige Schulden sind sogar aus der Zeit vor unserer Ehe.
4 Antworten
60happy lag mit seiner Antwort schon fast richtig. Grundsatz: bei einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer schulden grundsätzlich immer beide Ehegatten. Der Ehegatte, auf den die Steuerschuld aber nicht entfällt (Beispiel: Ehemann-Gewerbebetrieb / Ehefrau-Arbeitnehmerin mit Lohnsteuerabzügen), kann, wenn gegen ihn vollstreckt werden soll, einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld stellen. Im Beispielfall würde die Ehefrau den Antrag stellen. Da Sie quasi ihre Steuer schon durch die Lohnsteuerabzüge zum größten Teil bezahlt hat, dürfte auf sie - wenn überhaupt - nur ein geringer Teil der gesamtsteuerschuld entfallen. Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich beschrieben.
Handelt es sich aber um Betriebssteuern eines Ehegatten, so kann der andere Ehegatte für diese Steuerschulden nicht herangezogen werden.
Ja, wenn Ihr Zusammenveranlagung habt, seid Ihr auch beide Steuerschuldner. Es sei denn, die Schulden sind entstanden, bevor Ihr verheiratet ward...
für Schulden vor der Ehe ist deine Frau nicht verantwortlich. Und Steuerschulden betreffen sie nur, wenn es sich um Einkommensteuer handelt. Für z.B. Umsatzsteuer muss sie auch nicht haften. Sie muss dann beim Finanzamt eine Aufteilung beantragen
Soweit ich weiß musst du für alle Schulden die du vor eurer Ehe gemacht hast du allein verantwortlich.