Muss mein Mann meine Schulden vor unsere Ehe bezahlen?

9 Antworten

Du liegst völlig richtig: auch während deiner Ehe ist nur derjenige schuldrechtlich verantwortlich, der einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hat.

Solange du vor oder während deiner Heirat Schulden aus einem eigenen Vertrag gemacht hast, haben die Gläubiger auch nur an dich Ansprüche zu stellen.

Kurzer Hinweis auf diese Vertragsgestaltung mit dir als Alleinschuldner an die Gläubiger dürfte genügen.

HTH

G imager761

Ob das moralisch vertretbar ist, ist eine andere Frage, wenn Du nicht Deine Schulden abbauen willst.

Denke, daß Du dann irgendwann die Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen wirst und schlimmstenfalls in die Privatinsolvenz gehen wirst.

Dein Mann muß Deine Schulden VOR Ehe nicht begleichen, aber Du.

Ja das ist mir schon klar...er ist ja auch bereit das mit mir zusammen abzuzahlen von seinem Geld aber es geht ja darum das des die doch nichts angeht wieviel er verdient.Wahrscheinlich wollen sie anhand der Lohnabrechnung uns einen Betrag ausrechnen den wir ja zahlen können. Aber das ist doch meine Entscheidung wie hoch der Betrag sein soll oder?

@Jenny170391

Anhand seiner Gehaltsauszüge können die aber die Raten berechnen. Es gibt eine Grenze des unpfändbaren Einkommens und das wird dann bei Euch als Gemeinschaft berechnet.

Nein muss er nicht.

"Noch einmal die Grundregeln für die Haftungsverhältnisse. Die Schuldnerin haftet allein für die Schulden, die sie selber eingegangen ist (ob sie nun vor oder während der Ehe entstanden sind). Sie haftet mit ihrem gesamten eigenen Vermögen dafür. Zu ihrem Vermögen gehört unter dem normalen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung ihr Eigengut und ihre Errungenschaft. Sie haftet grundsätzlich nicht für die Schulden ihres Ehemannes. Der Gläubiger kann weder unter dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung noch unter der „Gütertrennung“ aufs Vermögen des Ehemannes greifen. Alle Aussagen gelten auch umgekehrt."

http://www.schuldeninfo.ch/documents/EheundSchulden.pdf

Das Einkommen Deines Mannes geht den/die Gläubiger, so es sich um voreheliche Schulden Deinerseits handelt, nichts, im besten Fall einen "feuchten K......." an.

Es gäbe da eine Variante, die könnte bedeuten der/die Gläubiger versuchen es über die sog. Zugewinngemeinschaft. Aber ....

Also 1. hast Du Recht, dass es Deine Schulden sind und 2. kenne ich zumindest keine gesetzliche Grundlage für deren Verlangen. Selbst in einer Ev gibt man das Partnereinkommen nicht an. Frage die doch einfach mal, laut welchem Gesetz Du denen das zuschicken solltest!