erbe ausgeschlagen und nun kommen rechnungen .

2 Antworten

Die Briefe sind doch wohl an die verstorbene Frau gerichtet. Senden Sie ungeöffnet zurück mit dem Hinweis "verstorben".

Oder sind das gemeinsame Schulden

NOtfalls allen mitteilen das man das Erbe ausgeschlagen hat und einen Beleg beilegen

Nur wenn Sie sich selbst für die Schulden mitverpfllchtet haben oder wenn es von vorn herein gemeinschaftliche Schulden sind (z.B. Steuern). Mit der Erbausschlagung haften Sie für die Erblasserschulden nicht. Die Gläubiger müssen sich an die Personen wenden, die aufgrund Ihrer Ausschlagung Erben Ihrer Frau geworden sind.