Steuersatz bei Übernachtung von Tieren in einer Pension

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

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7% 0%

6 Antworten

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19&

Der ermäßigte USt-Satz gilt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG nur für "die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält". Mit "Fremden" sind dabei fremde Menschen gemeint. Unter dem hier relevanten Aspekt wohnen Tiere weder, noch schlafen sie; vielmehr werden sie lediglich gehalten. Und dafür gilt der ganz allgemeine USt.-Satz des § 12 Abs. 1 UStG (19 %).

Dankeschön!!!

Hm, weshalb ist dies interessant? Zahlen mußt du so oder so und da kann dir der Steuersatz doch eigentlich egal sein, oder? LG manteltiger

Aber nicht wenn ich der Vermieter bin...

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Wenn wir mit unseren Hunden in einer Pension übernachten, bezahlen wir so 6 bis 10 €.

Allerdings ist da normalerweise auch Futter mit drin.

Da wir aber einen Allergiehund haben, habe ich eigenes dabei.

Sind die Tiere nur mituntergebracht? Der eigentliche Pensionsgast ein Mensch? Dann 7% USt.

Ist es eine Tierpension, dann 19% USt.

Ja. Vermietung ist an einen Menschen, Hund wird mit untergebracht.

@Susi83

Wenn ihr dann für die Unterbringung des Tieres was extra berechnet -> 7%.

Gibt ein BMF-Schreiben dazu. ;-)

@MenschMitPlan

Gibt ein BMF-Schreiben dazu.

Weißt du zufällig genauer, welches?

0%

Normal hatte ich noch keine Übernachtungskosten für Meinen Hund bezahlt.Habe Sein Kissen mit,und er schläft im Zimmer.Aber ich wißEinige Hotels nehmen auch da noch geld.

Wie haben auch eine geringe Gebühr. Gab auch noch keine Beschwerden...

@Susi83

Wenn sich die Gebühr in Grenzen hält,ist das in Ordnung.Aber es erfolgt ja keine Gegenleistung.die Kosten verursachen.

@Dackelmann888

Natürlich ist das eine Gegenleistung. Je nach Tier, bleiben unzählige Haare und auch Gerüche die vom Reinigungspersonal zusätzlich beseitigt werden müsse.