Steuerklasse II - Was gehört zu einer "schädlichen Wohngemeinschaft"?

2 Antworten

Leider siehst du es gesetzlich falsch. Es ist so, dass einem die 2 nur zusteht, so lange keine weitere volljährige Person im Haushalt lebt, für die man kein Kindergeld mehr erhält. Man macht es also gesetzlich am Kindergeldbezug fest und nicht am eigenen Einkommen des Kindes.

Einfach weil man davon ausgeht, dass man mit 25 fertig studiert hat unter normalen Umständen. Von daher ist deine Tochter ohne Kindergeldbezug für deine Haushaltsgemeinschaft schädlich. Ist leider so.

Allerdings gibt es auch eine gute Seite, da deine Tochter eben kein Kindergeld mehr erhält, kannst du die Aufwendungen für sie steuerlich geltend machen. Die Schulkosten sogar als Werbungskosten, alles andere bis ca. 8000 Euro im Jahr als aussergewöhnliche Belastung.

Tja, Behördendeutsch und Muttergefühle vertragen sich eben nicht.

Es bedeutet einfach nur, dass deine Tochter dir finanziell (nicht explodieren!) keine Vorteile, sondern nur Nachteile bringt, wenn sie bei dir wohnt. Daher wird sie als Schadhaft angesehen, da in den Augen des Amtes kein Grund existiert, weswegen sie nicht ausziehen sollte.

Reggie13 
Fragesteller
 09.01.2018, 21:05

Ich weiß schon was das Finanzamt unter "schädlicher Wohngemeinschaft" versteht. Als Alleinerziehende hat man nur Anrecht auf Steuerklasse II wenn keine volljährige Person mit eigenem Einkommen mit im Haushalt wohnt. Ich bin  meiner älteren Tochter aber unterhaltspflichtig, da sie noch studiert und kein Einkommen hat. Von daher dürfte dies keinen Einfluss auf das Recht der Steuerklasse haben.

BabyMitRassel  09.01.2018, 21:10
@Reggie13

Weil sie kein Kindergeld mehr bekommt, womit sich der Unterhalt gegenrechnen ließe. Das Einkommen Unterhalt kommt von dir und Du bietest ihr ja Kost und Logis. Oder bekommt sie den gesetzlich festgelegten Satz von Dir?