Steuerklasse II - Was gehört zu einer "schädlichen Wohngemeinschaft"?
Wie jedes Jahr habe ich wieder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beim Finanzamt beantragt. Ich habe 2 Kinder (22 + 25) die beide bei mir wohnen und noch studieren. Meine ältere Tochter wird ihr Medizinstudium im Sommer 2019 abschließen. Ab dem 25. Lebensjahr bekommt man ja kein Kindergeld mehr. Nun hat mir das Finanzamt auch noch die Steuerklasse von II auf I geändert, mit der Begründung, dass ich in einer "schädlichen Wohngemeinschaft" mit einer volljährigen Person lebe. Hier ist meine ältere Tochter gemeint. Diese hat aber kein Einkommen und kann sich somit auch nicht an den Haushaltkosten beteiligen. Ganz im Gegenteil. Ich bin ihr noch unterhaltspflichtig. Sämtliche Wohn- und Lebenshaltungskosten sowie Studiengebühren werden von mir getragen. In so einem Fall kann man doch nicht von einer "schädlichen Wohngemeinschaft" sprechen oder sehe ich das falsch? Ich habe gegen den Bescheid sofort Einspruch eingelegt. Kennt sich hiermit jemand aus?
2 Antworten
Leider siehst du es gesetzlich falsch. Es ist so, dass einem die 2 nur zusteht, so lange keine weitere volljährige Person im Haushalt lebt, für die man kein Kindergeld mehr erhält. Man macht es also gesetzlich am Kindergeldbezug fest und nicht am eigenen Einkommen des Kindes.
Einfach weil man davon ausgeht, dass man mit 25 fertig studiert hat unter normalen Umständen. Von daher ist deine Tochter ohne Kindergeldbezug für deine Haushaltsgemeinschaft schädlich. Ist leider so.
Allerdings gibt es auch eine gute Seite, da deine Tochter eben kein Kindergeld mehr erhält, kannst du die Aufwendungen für sie steuerlich geltend machen. Die Schulkosten sogar als Werbungskosten, alles andere bis ca. 8000 Euro im Jahr als aussergewöhnliche Belastung.
Tja, Behördendeutsch und Muttergefühle vertragen sich eben nicht.
Es bedeutet einfach nur, dass deine Tochter dir finanziell (nicht explodieren!) keine Vorteile, sondern nur Nachteile bringt, wenn sie bei dir wohnt. Daher wird sie als Schadhaft angesehen, da in den Augen des Amtes kein Grund existiert, weswegen sie nicht ausziehen sollte.
Weil sie kein Kindergeld mehr bekommt, womit sich der Unterhalt gegenrechnen ließe. Das Einkommen Unterhalt kommt von dir und Du bietest ihr ja Kost und Logis. Oder bekommt sie den gesetzlich festgelegten Satz von Dir?
Ich weiß schon was das Finanzamt unter "schädlicher Wohngemeinschaft" versteht. Als Alleinerziehende hat man nur Anrecht auf Steuerklasse II wenn keine volljährige Person mit eigenem Einkommen mit im Haushalt wohnt. Ich bin meiner älteren Tochter aber unterhaltspflichtig, da sie noch studiert und kein Einkommen hat. Von daher dürfte dies keinen Einfluss auf das Recht der Steuerklasse haben.