Warum muss ich in Steuerklasse I wechseln?

2 Antworten

Voraussetzung für Steuerklasse II ist, dass man einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat. Diesen Anspruch hast du nicht mehr, weil du für dein älteres Kind auch keinen Anspruch auf einen Kindefreibetrag mehr hast und somit § 24b Absatz 3 Einkommensteuergesetz greift.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html

wenn dein ausgelernter Sohn noch bei dir lebt, musst du in die 1. Für die 2 darf keine erwachsene person ohne kindergeldbezug bei dir wohnen, auch nicht dein kind.