Kindergeld ü18 , Minijob, aber keine Schule

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Als gemeldetes arbeitsloses Kind bis 21 Jahre stünde den Eltern weiterhin Kindergeld zu !

Um aber als arbeitsloses Kind zu gelten,darfst du in der Woche nicht auf 15 Arbeitsstunden kommen,denn dann bis du laut Agentur für Arbeit nicht mehr arbeitslos und somit würdest du die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen.

Dein Einkommen hingegen spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,davor waren es die besagten 8004 € pro Jahr.

Danke dir für deinen Stern und wünsche noch ein frohes neues Jahr 2015 !

wenn du volljährig bist und keine schlische ausbildung machst, hast du keinen anspruch

mehr auf kindergeld !

Wenn du eine Ausildung anfängst, kannst du eueder KG beantragen. Btw: hast du denn einen Schulabschluss gemacht oder vorher abgebrochen?

@Elfi96

Hab einen Schulabschluss und würd mich ab Februar auf einer Berufsqualifizierenden Schule (Sprich für eine Schulische Ausbildung) bewerben. Bzw habe das schon alles fertig, muss nun nur noch bis zum 01. Feb. abwarten, damit ich dies bei der Schule abgeben kann, da dann erst die Anmeldezeiten sind. Diese würde ab September losgehen.

Wenn du weiter KG beziehen möchtest, darfst du pro Monat nur bis 450€ verdienen und soweit ich das noch im Kopf habe, unter 20Std/ Woche. LG

Du musst aber auch nachweisen ,das du dich um einen Ausbildungsplatz bemühst ,und dementsprechend auch Bewerbungen vorlegen.Mit ausbildungssuchend alleine ist es nicht getan.

Wenn du "ausbildungssuchend" gemeldet bist, musst du natürlich auch ernsthafte Bemühungen nachweisen. Sonst wird auch das zu Unrecht bezogene Kindergeld zurück gefordert.