Kindergeld ü18 , Minijob, aber keine Schule
Hi, Kann demnächst einen Aushilfsjob beginnen, habe aber eine Frage bezüglich des Kindergeldes. Kurz vorab : Ich wohne noch bei meinen Eltern und bin aus gesundheitlichen Gründen seid ende November nicht mehr in der Schule. Bin über 18 Jahre alt.
Nun zu meiner Frage: Damit ich bzw meine Eltern Kindergeld beantragen können, würde es ausreichen, wenn ich mich beim Arbeitsamt oder Jobcenter "Ausbildungssuchend" melde. Problem ist aber nun, dass wenn ich nun als Aushilfe anfangen darf (Vorraussichtlich bis zum Beginn des kommenden Schuljahrs) , wie viele Stunden darf ich pro Woche maximal arbeiten und wie viel darf ich höchstens verdienen, damit ich mich weiterhin als "Ausbildungssuchend" melden darf. Bisher habe ich nur mitbekommen, dass ich im gesammten Jahr durch meinen Aushilfsjob nicht mehr als 8004Euro verdienen darf, allerdings pro Woche nicht über 14,9 Stunden laut Vertrag eingesetzt werden dürfte? Ansonsten wäre es mir nicht möglich, mich Ausbildungssuchend zu melden.
Liege ich da soweit richtig?
Über eine ausführliche Erklärung, bestenfalls von jemanden der vielleicht gleiches/ähnliches Erlebt hatte, wäre super.
Danke schonmal
Grüße
7 Antworten
Als gemeldetes arbeitsloses Kind bis 21 Jahre stünde den Eltern weiterhin Kindergeld zu !
Um aber als arbeitsloses Kind zu gelten,darfst du in der Woche nicht auf 15 Arbeitsstunden kommen,denn dann bis du laut Agentur für Arbeit nicht mehr arbeitslos und somit würdest du die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen.
Dein Einkommen hingegen spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,davor waren es die besagten 8004 € pro Jahr.
Danke dir für deinen Stern und wünsche noch ein frohes neues Jahr 2015 !
wenn du volljährig bist und keine schlische ausbildung machst, hast du keinen anspruch
mehr auf kindergeld !
Hab einen Schulabschluss und würd mich ab Februar auf einer Berufsqualifizierenden Schule (Sprich für eine Schulische Ausbildung) bewerben. Bzw habe das schon alles fertig, muss nun nur noch bis zum 01. Feb. abwarten, damit ich dies bei der Schule abgeben kann, da dann erst die Anmeldezeiten sind. Diese würde ab September losgehen.
Wenn du weiter KG beziehen möchtest, darfst du pro Monat nur bis 450€ verdienen und soweit ich das noch im Kopf habe, unter 20Std/ Woche. LG
Du musst aber auch nachweisen ,das du dich um einen Ausbildungsplatz bemühst ,und dementsprechend auch Bewerbungen vorlegen.Mit ausbildungssuchend alleine ist es nicht getan.
Wenn du "ausbildungssuchend" gemeldet bist, musst du natürlich auch ernsthafte Bemühungen nachweisen. Sonst wird auch das zu Unrecht bezogene Kindergeld zurück gefordert.
Wenn du eine Ausildung anfängst, kannst du eueder KG beantragen. Btw: hast du denn einen Schulabschluss gemacht oder vorher abgebrochen?