ist diese private Arbeitsvermittlung noch seriös?
Hallo, ich brauche einen Rat, ich hatte ein Gespräch mit einem privaten Arbeitsvermittler der mir einen Job besorgen will im sozialen Bereich. Ich habe keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein beim Jobcenter. Ist schon abgeklärt. Arbeite 50% in einer anderen Branche und bekomme aufstockend laufende Hilfe. (Bin alleinerziehend)möchte aber wieder in meinem erlernten Beruf arbeiten und ganz weg von Hartz 4.Ich teilte den Vermittler mit das ich kein Vermittlungsgutschein genehmigt bekomme und ihn privat nicht bezahlen könne. Er meinte nur das sei nicht schlimm er möchte kein Geld von mir sondern er möchte mir helfen. So ich hakte nach wieso usw. Er wieder so...er möchte mir einfach nur helfen wieder ne Arbeit zu finden. Ich dann wieder das kann doch nicht sein,wo ist da der Haken? Er sagte dann das er das Geld sich von meinen Künftigen Arbeitgeber holt. Ich muss nur einen Vertrag unterschreiben wo ich ihn von dem Datenschutzrecht befreie wegen meiner Bewerbungsunterlagen. Ich bin verunsichert weiß nicht ob ich mich für Ihn oder gegen Ihn entscheiden soll. Wer hat Ahnung oder Erfahrungen gemacht mit einem ähnlichen Fall?
Danke schon mal!!!
4 Antworten
Hallo Sabse40, Ich selber unterstütze manchmal ehrenamtlich Arbeitssuche und erlebe dann oft Mißtrauen, weil soetwas ungewöhnlich ist. und bei Kostemlosen eigentlich immer ein Haken sein "muß" ... natürlich ist immer Vorsicht geboten, aber wenn Du so sachlich rangehst, wie Du ja auch hier Dein Anliegen vorgetragen hast, kann Dir doch eigentlich nichts passieren. Laß dir doch den Vertragstext aushändigen und prüfe in aller Ruhe, ob wirklich keine zweideutige Klausel drin steht. Die Dich im Zweifelsfall Geld kosten könnte. Und wenn nicht, dann kannst Du doch diese, für dich kostenlose zusätzliche Unterstützung annehmen. Wenn Du einen 2. Kontrollblick auf den Vertragstext haben mochtest, kannst Du ihn mir gern mailen (jus.web@web.de). Obwohl ich den Beitrag von Heini22, na gelinde gesagt einfach gestrickt finde... in einem hat er nach meiner Meinung recht: DU solltest um einen Vermittlungsgutschein kämpfen. Auch wenn bei ergänzendem ALg2 kein rechtlicher Anspruch besteht, ist es eigentlich üblich ihn auszustellen, wenn man drum bittet. Und es gibt eigentlich keine guten Gründe für eine Verweigerung, wenn Du betonst, Du möchtest Deine Bemühungen, aus dem Leistungsbezug zu kommen, intensivieren. Also ruhig nochmal offiziell beantragen und bei Ablehnung auf schriftlicher Form bestehen. Dagegen kann man dann Widerspruch einlegen. vg jw
Deine Angst ist nicht ganz unberechtigt, denn auch in unserer Branche gibt es schwarze Schafe. Es gibt allerdings Arbeitsvermittler, die tatsächlich von Firmen bezahlt werden. Das sind denn meistens Auslandsvermittlungen bei Fachkräften in europäische Ausland oder Zeitarbeitsunternehmen.
In jedem Fall Solltest Du Dir den Vermittlungsgsvertrag genau durchlesen und im Zweifel zu Deinem Vermittler bei der ARGE Rat holen. Manchmal können die auch helfen.
Wenn Du da nicht weiterkommst, schreibe mich einfach nochmal an. Vielleicht finde ich dann noch eine andere Lösung.
hallo, nein ich habe keinen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein. Habe es ja versucht ihn zu bekommen beim Jobcenter ist aber abgelehnt worden, weil ich einen Versicherungspflichtigen Job habe.Wenn ich nur auf 400 Euro Basis arbeiten würde würde ich ihn bekommen, so aber nicht.
wenn du Unterschreibst bist du mit Zahlen dran. Und du hast einen Anspruch auf den Vermittlungsschein, den aber nicht aus der Hand geben nur zeigen.