Stellungnahme bei Trunkenheit im Verkehr?

5 Antworten

Frag deinen Anwalt. Ich würde nichts ohne den beantworten. Ein Anwalt beantragt zuerst Akteneinsicht um die Beweislage zu sichten. Er weiß anschließend was die Polizei weis und wird entsprechend reagieren.

Ohne den Anwalt machst du eine Aussage bei der Polizei, welche protokolliert wird. Jedoch bekommst du keine Kopie davon. Nach 2 Wochen weißt du nicht mehr was du da von dir gegeben hast.

Es gibt leider keine Statistik dafür, ob solche Äußerungen bei der Bewertung durch den Staatsanwalt oder einen Richter Einfluss auf das Strafmaß haben.

Meiner Meinung nach kann es aber nicht schaden.
Schreibst Du nichts, könnte man das als Gleichgültigkeit auslegen,
zeigst Du Reue, machst Du wenigstens etwas, was man erwarten würde.

Ich würde etwas dazu schreiben. Falsch machen kannst Du nichts, der Tatbestand ist ja bewiesen. Natürlich solltest Du es aber vermeiden etwas zu schreiben, das Dich über das bereits bekannte hinaus belasten könnte.

Fr33st3il3r 
Fragesteller
 29.09.2020, 22:51

Vielen Dank.

Nein! Keines von beiden! Auf GAR keinen Fall!

DU sagst ab sofort GAR nichts mehr, gibst nichts zu bereust nichts, Du machst ab sofort NICHTS mehr!

Alles weitere macht ab sofort dein (auf Verkehrsrecht spezialisierter !!!) Anwalt!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Fr33st3il3r 
Fragesteller
 29.09.2020, 19:54

Ich habe kein Geld für eine Anwalt.

Ich glaube ob du Reue zeigst, ist bei diesen Fragebögen vollkommen egal. Du sollst im Prinzip nur darstellen Was Wer Wie Wann.

Ich meine, wenn du irgendwo Platz findest, dann kannst du es ja hinschreiben. Schaden wird es ja wahrscheinlich nicht. Ich bezweifle einfach, dass es berücksichtigt wird / zur Sache tut.

Nö, hilft nicht. Schadet dir aber ganz gewaltig.

Erstens: die Polizei klagt dich nicht an.

Zweitens: du hast ja schon ein Schuldeingeständnis geleistet. Damit hat auch kein Anwalt mehr eine Chance, dich aus der Sache rauszuboxen.

Drittens: 1,6? Das ist nicht mal eben ein Bier zuviel. Ich hoffe aufrichtig, dass du den Führerschein auf Lebenszeit verlierst.