Entziehung der Fahrerlaubnis - ab wann darf ich nicht mehr fahren, nach Eintreffen des Briefes?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast das Recht Dich zur Sache zu äußern und entlastende Gründe vorzubringen - wenn es die geben sollte.
Mit dem aktuellen Schreiben wird Dir dazu Gelegenheit gegeben.

Du kannst jetzt also noch fahren, denn bis jetzt ist die Entziehung der FE nur angedroht aber nicht vollzogen - das wird dann der nächste Schritt sein.

Entweder wartest Du auf das nächste Schreiben und trägst die damit verbundenen Kosten - oder Du verzichtest freiwillig auf die FE.

Letzteres hat den Nachteil - wenn es für Dich wichtig sein sollte - das vorhandene Punkte bei Neuerteilung der FE nicht gelöschte werden.

Hast Du keine Punkte oder ist das für Dich unwichtig dann kannst Du noch so lange fahren bis das Schreiben kommt mit der Dir die FE wirksam entzogen wird.

Vielen Dank für die Antwort. Wies aussieht, werde ich die Tage bis zum Todesurteil wohl noch nutzen und auf Bus und Bahn verzichten.

Du kannst solange fahren, solange du die Fahrerlaubnis noch "in der Tasche hast". Es handelt sich auch nicht um ein Urteil - das wird es in diesem Punkt auch nicht geben, sondern um einen Verwaltungsakt. Daher fallen auch die Gebühren an.

Ein Strafverfahren wg. Fahren unter BTM-Einfluß wird noch gesondert auf dich zukommen.

https://www.bussgeldrechner.org/drogen.html

Ich denke Du tust Dir selbst einen großen Gefallen, wenn Du Dich einsichtig zeigst und Deinen Führerschein umgehend abgibst.

Dürfte ich wissen warum? Weg ist er so oder so.

Du musst innerhalb einer Woche mitteilen, ob du den Führerschein freiwillig abgeben willst. Danach darfst du nicht mehr fahren (klar) und bezahlst keine Strafe.

Oder: Du wartest ab, bis du einen weiteren Brief bekommst, mit dem dir die Fahrerlaubnis entzogen wird und eine Strafe aufgebrummt wird.

Eine Strafe für das Nicht-Beantworten des Briefes oder die Strafe, die sowieso auf mich zukommt?

@blob12

Die, die sowieso auf dich zukommt. 

@Zumverzweifeln

Alles klar und danke für die Antwort.

Du kannst noch solange fahren wie Du in Besitz des Führerscheins bist. Allerdings würde ich ihn an deiner Stelle, um unnötige Kosten zu vermeiden, freiwillige abgeben. Abgeholt wird er dir ansonsten sowieso und dafür zahlste dann auch noch Kohle.