Stellplatz: welche Pflicht hat der Vermieter?
Hi,
ich wohne in einem 6-Parteienhaus. Zu jeder Wohnung gehört ein Stellplatz. Leider habe ich den letzten in der Reihe.
Er ist von zwei Seiten mit höhergelegten Blumenbeeten begrenzt und die Stufen auf einen Weg gehen vom Stellplatz ab, obgleich es keine 50 cm weiter eine bessere Option gäbe.
Daher gehen immer wieder die Mitbewohner an meinem Wagen vorbei. Da es eng ist, einige nicht vorsichtig sind, gibt es Kratzer. Einen Verursacher kann ich nicht feststellen, außer ich würde Überwachungskameras installieren, was wiederum illegal wäre.
Kann ich vom Vermieter Hilfe verlangen? Das eben der Zugang verlegt wird, dass die Gärtner (wohnt im Haus, ist aber auf Ansprach "unschuldig"), die mir mit den Gießkannen Kratzer machen, vorher Bescheid geben, so dass der Wagen umgesetzt wird?
Danke.
5 Antworten
Natürlich muss ein Stellplatz, der als solcher ausgewiesen ist, auch als solcher ohne erhöhte Gefahr für Auto und Personen nutzbar sein. Wenn das nicht der Fall ist, dann das am besten mit Bildern oder Schadensbeschreibungen belegen und verlangen, dass Abhilfe geschaffen wird.
Natürlich ist der Gärtner unschuldig, wenn er keinen Auftrag hat, die Büsche passend zurück zu schneiden und so lange er nicht mit seinen Gießkannen an sein Auto kommt. Er ist so lange unschuldig, bis ihm Schuld nachgewiesen werden kann.
Übrigens, kauf Dir doch eine Dashcam, die in mehrere Richtungen aufnehmen kann und immer dann aktiv wird, wenn jemand Deinem Auto sehr nahe kommt. Mach ein Symbol an Dein Auto, dass es videoüberwacht wird.
Ich bin ziemlich sicher, dass solche Aufnahmen als Beweis oder zumindest starkes Indiz gelten würden, wenn tatsächlich ein Schaden an Deinem Auto passiert.
Solche Kameras sind nicht verboten. Sie dürfen nur nicht dauernd aktiv sein.
Darüber gibt es noch heftige Diskussionen. Solche Kameras dienen auch zum Diebstahl- bzw. Einbruchschutz und wenn sie nur angehen, wenn sich jemand sehr nahe am Auto vorbei bewegt und danach wieder abschalten und wenn außerdem darauf hingewiesen wird, ist eine solche Kamera nicht verboten.
Im Übrigen würde ich nicht lange fragen, ob das erlaubt ist oder nicht, sondern einfach mal machen.
Danke für die Auszeichnung.
Verlangen kannst Du viel. Ob er Deinem Verlangen nachkommen wird, ist eine ganz andere Geschichte.
ich würde vielleicht erst einmal nicht mit einem "verlangen" kommen.
Schildere dem Vermieter, bzw. dem Haus-/Grundstückbesitzer Deine Lage und den immer wieder entstehenden Schaden an Deinem Auto.
BITTE ihn, eine andere Möglichkeit zu schaffen, oder den Treppenabgang unbenutzbar zu machen.
Wichtig wäre: Einfach normal und vernünftig mit den Leuten reden.
Ja, genau das habe ich vor einem Jahr gemacht: nett und vernünftig mit vermutlichem Verursacher (habe gesehen, wer am Wagen vorbei ging und am nächsten Morgen war der Schaden da. Aber ist natürlich kein Beweis, da ich es nicht wirklich sah, wie der Schaden entstand) und Vermieter.
Verm. Versucher ist natürlich unschuldig und entsetzt. Vermieter will nichts davon hören und sagt " ich habe ja nichts gesehen" "ich wohne nicht dort" auf Deutsch: lass mich in Ruhe.
Dann wäre der nächste Schritt eine schriftliche Eingabe (Einschreiben mit Rückschein). Sollte auch das nichts helfen, bleibt Dir tatsächlich nur der Weg über einen Anwalt. Mehr Chancen hast Du nicht.
Danke, du hast mir eigentlich das bestätigt, was ich mir schon dachte ....
Du hast keine rechtliche handhabe gegen irgend jemand. Wenn Du nicht einen "Verkratzer" auf frischer Tat erwischt, hast Du keine Chance.
Du könntest zumindest mal mit dem Vermieter reden, ihm die Situation erklären. Er kann sich das vor Ort anschauen und ihr könnt vielleicht eine Lösung finden.
Du solltest allerding nicht sofort den Vermieter anranzen ich verlange dies und das. Der Ton macht die Musik üblicherweise ;)
Ja, doch leider wurde auf den ruhigen, netten Ton nicht gehört. Eher habe ich mich damit ins Aus gesetzt.
Kann ich vom Vermieter Hilfe verlangen?
Nö.
Du kannst deinen Parkplatz erreichen? Super, dann ist die Pflicht erfüllt.
Ohne genauere Kenntnis der Örtlichkeit ist das eine sehr gewagte Behauptung. Natürlich wäre ein Bild von dem Stellplatz schon hilfreich.
Nö, muss uns nicht interessieren wie der Parkplatz aussieht.
Er erfüllt seinen Zweck und ist dem Mieter vollumfänglich zugänglich. Zweck erfüllt.
Natürlich muss ein Stellplatz, der als solcher ausgewiesen ist, auch als solcher ohne erhöhte Gefahr für Auto und Personen nutzbar sein. Reine Zweckerfüllung reicht nicht aus.
Nein.
Das macht für den Vermieter keinen Sinn.
Wenn andere Dir Schaden zufügen, musst Du den Beweis dafür antreten können. Dann kannst Du den Verursacher in Haftung nehmen.
Die Schäden könnten auch an anderer Orten zugefügt worden sein.
Nein, wenn der unmittelbar angrenzende Weg öffentlich genutzt werden kann, darf auch so eine Cam nicht verwendet werden. Die würde ja jedes mal aktiv werden, wenn jemand am Auto vorbeiläuft.