Staffelmiete berechnen, wie geht das?

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ergo 515 mtl. Oder aber jährlich 500 x 12(Monate), davon 3% = 180

Das kommt beides auf das selbe raus, 15€ erhöhung pro Monat x 12 Monate = 180€ aus deiner Rechnung mit der Jahresmiete.

Für dich ist nur die Erhöhung wichtig, die pro Monat dazu kommt. Du bezahlst die Miete ja nicht für ein ganzes Jahr auf einmal.

wozu soll das gut sein?

Die Mieterhöhung ist jährlich vereinbart und diese muss der Vermieter nicht mehr weiter begründen durch Mietspiegel oder Vergleichswohnungen, wie es ansonsten nötig wäre.

Tesa77 
Fragesteller
 09.11.2019, 12:10

Sorry, so meine ich das nicht. Werden die 180€ auf die mtl Miete draufgeschlagen oder nur 15€.

Und beim anderen meinte ich: was bringt es dem vermieter eine Mindestmietzeit von einem Jahr zu machen, wenn er in diesem Zeitraum ja gar nicht erhöhen kann.

Renick  09.11.2019, 13:12
@Tesa77
oder nur 15€

nur die 15€, bzw welcher Euro Betrag auch immer dann im Vertrag steht kommen dazu monatlich. Das muss der Vermieter dann jährlich anfordern. Wenn du keinen Brief bekommst, dann verzichtet er auf die Erhöhung.

was bringt es dem vermieter eine Mindestmietzeit von einem Jahr zu machen

Für die Mieterhöhung nichts, da hast du recht. Aber in der Regel bleibt man ja länger in einer Wohnung. Ich finde es fair, nur 1 Jahr Bindung zu verlangen, denn weiter kann man normalerweise nicht voraus schauen, was dann sein wird.

anitari  09.11.2019, 16:29
@Renick
Das muss der Vermieter dann jährlich anfordern. Wenn du keinen Brief bekommst, dann verzichtet er auf die Erhöhung.

Bei Staffelmiete muß der VM nix anfordern oder einen Brief schreiben. Die Erhöhung gilt automatisch.

Leicht erkennbar müsste dann diese jährliche Erhöhung von 180 Euro wieder auf den Monat runtergerechnet werden.

Mindestmietdauer bedeutet lediglich, dass vor Ablauf eines Kalenderjahres keine Kündigung erfolgen kann - ansonsten ist es ein unbefristeter Vertrag wie die meisten Mietverträge auch. Allerdings müssen dann bei einem solchen Vertrag die zu erwartenden Mieterhöhungen genau benannt werden.

Die Staffelmieterhöhung wird von der monatlichen Kaltmiete berechnet und auch auf diese aufgeschlagen. Bis zur nächsten Staffelerhöhung.

Nächste Frage: wenn dort eine Mindestmietzeit von 1 Jahr angegeben ist, die Staffeln aber 10 Jahre, wozu soll das gut sein? Finde ich irritierend.

Es ist ja eine Mindest- keine Höchst-Mietdauer.

Mindestmietzeit bedeute ja nur das man z. B. frühesten 1 Jahr Mietbeginn kündigen könnte, wenn man möchte.

Man kann aber auch 10 Jahre oder länger wohnen bleiben.

Meist steht dort sowas wie 3% jährliche Erhöhung.

Das wäre unwirksam. Es muss der Betrag der Erhöhung oder die erhöhte Miete ausgewiesen sein. Nur dann ist ein wirksamer Staffelmietvertrag zu Stande gekommen.