Staatsbürgerschaft im Gefängnis (oder vor Haftantritt) ablegen?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Nein man würde nicht freikommen 100%
Ja, man würde freigelassen werden und würde nicht erschossen 0%
Ja, man würde freigelassen werden, aber ggf. erschossen 0%

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein man würde nicht freikommen

Dein Ansatz ist falsch.

Ein Staat ist machtvollkommen auf seinem gesamten Staatsgebiet; die Staatsangehörigkeit der Personen auf diesem Gebiet ist irrelevant.

Deutsche Gesetze gelten auf dem gesamten Deutschen Staatsgebiet und sie sind von allen Personen die sich darin aufhalten zu beachten.

Nach Deiner Überlegung könnte ein Schweizer, der auf einer Deutschen Autobahn zu schnell fährt, gar nicht belangt werden. Und der türkische Dönerverkäufer müsste sich auch nicht an die Deutschen Hygienevorschriften halten.

Eine Straftäter wird auch nicht "anstatt" einer Verurteilung abgeschoben.

Er wird verurteilt, verbüßt seine Strafe und wird dann ggf. abgeschoben.

Es ist aber auch "Job" eines Staates, sich um seine Staatsbürger zu kümmern, daher kann ein Staat bei einem anderen beantragen, dass seine straffälligen Bürger überstellt werden, damit sie in der Heimat verurteilt und bestraft werden können.

Nein man würde nicht freikommen

Hallo

Leider ein Denkfehler....

Haftstrafen werden grundsätzlich im Land der Tat durchgeführt, egal mit welchet Staatsbürgerschaft.

Nur im Ausnahmefall, wenn entsprechende Abkommen bestehen, kann nach einer Zeit eine Auslieferung an das Heimatland erfolgen. Das setzt aber voraus, das dort die Strafe unter vernünftigen Bedingungen verbüßt wird und muss oft sogar von der Person selbst besntragt werden.

Aber als staatenlose Person erfolgt dieses Vorgehen so nicht. Zudem kann man ohne weitere Staatsbürgerschaft die Deutsche nifht abstoßen. Staatenlos zu werden ist also ziemlich schwierig...

Nein man würde nicht freikommen

Du machst da einige Denkfehler bzw. gehst von falschen Annahmen aus.

Erstens unterliegt jede Person im jeweiligen Aufenthaltsland der dortigen Justiz, voellig unabhaengig von der Staatsangehoerigkeit. Auslaender sind der deutschen Strafverfolgung bei Inlandstaten (und teilweise sogar bei Auslandstaten) ebenso ausgesetzt wie Inlaender.

Zweitens kannst du die deutsche Staatsangehoerigkeit gar nicht aufgeben, wenn du dadurch staatenlos wuerdest. Die Entlassung aus der deutschen Staatsangehoerigkeit ist nur moeglich, wenn die betreffende Person noch mindestens eine weitere Staatsangehoerigkeit besitzt. Ausnahmen gibt es da nur, wenn der Deutsche sich die deutsche Staatsangehoerigkeit durch falsche Angaben erschlichen hat. Nur dann kann die Einbuergerung unter bestimmten Umstaenden auch dann rueckgaengig gemacht werden, wenn der oder die Betreffende dadurch staatenlos wird. Das hat aber mit der Strafverfolgung in Deutschland absolut gar nichts zu tun.

Es bedarf keiner Verurteilung einer Person, um diese abzuschieben. Es gibt noch eine vierte Möglichkeit des Staates sich unliebsamer Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu entledigen.

Diese besteht in der Verschleppung und Aussetzung dieser Menschen mittels Touristenvisum in einem anderen Staat.

Der Denkfehler ist dass die Gesetze für das Land gelten, sprich für alle Menschen, die sich in diesem Land aufhalten. Sie gelten nicht nur explizit für den Staatsbürger.