Geburt im Flugzeug? was ist dann der Geburtsort?

8 Antworten

Eben um das zu vermeiden, gelten einige Richtwerte, wenn eine Schwangere fliegen möchte.

Die meisten Fluggesellschaften lassen Schwangere ab der 28. Woche nur noch mit ärztlichem Attest an Bord. Hochschwanger fliegen können sie je nach Airline meist ab der 34. oder 36. Schwangerschaftswoche gar nicht mehr.

Bei Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaften dürfen werdende Mütter in der Regel schon ab der 29. Woche nicht mehr an Bord. Einige Gesellschaften unterscheiden dabei aber zwischen Lang- und Kurzflügen sowie zwischen Ein- und Mehrlingsschwangerschaften.

Eine Geburt an Bord eines Flugzeuges kommt also nur sehr selten vor, aber ab und an passiert es doch. Dann müssen die Umstände jeder Geburt individuell betrachtet werden, um die Staatsangehörigkeit dieser Babys festzulegen.

Grundsätzlich bestimmt jeder Staat selbst, auf welche Weise seine Staatsangehörigkeit erworben wird. Nach deutschem Recht hängt die Staatsangehörigkeit des Kindes von der Staatsangehörigkeit der Eltern ab (Abstammungsprinzip). Oder Babys werden Staatsbürger des Staates, in dem sie zur Welt kommen (Territorial- oder Geburtsortprinzip).

Aus Sicht der Vereinten Nationen wird ein Kind in dem Land geboren, in dem das Flugzeug registriert ist. Dieses so genannte Territorialrecht tritt aber nur in Kraft, wenn sich das Flugzeug auf exterritorialem Gebiet befindet, etwa über dem offenen Ozean. Fliegt das Flugzeug über Land, gilt die Lufthoheit des überflogenen Staates.

Als Geburtsort ist nach internationalem Recht die Position des Flugzeuges mit Längen- und Breitengrad einzutragen. Einige Länder geben aber auch die Stadt an, bei der Mutter und Baby erstmals von Bord gehen.

Alles Gute für dich!

Wenn jetzt auf einem Flug nach XY plötzlich das Baby Pfötchen gibt, stimmt es dass es dann automatisch die Staatsbürgerschaft des Landes bekommt, das das Flugzeug im selben Moment überfliegt?

Wenn das Staatsangehörigkeitsgesetz des Landes dies so vorsieht (Geburtsortprinzip), dann ja. Wenn nicht, dann eben nicht.

Gilt das auch noch ab einer bestimmten Höhe?

Nein. Zumindest habe ich noch nie davon gehört oder gelesen.

Und was ist wenn das Flugzeug über internationale Gewässer fliegt? Ist das Kind dann zur Hälfte staatenlos?

Dann gilt als Geburtsort das Land, welchem die Fluglinie bzw. das Flugzeug registriert sind.

Darüber hinaus gibt es noch das Abstammungsprinzip. Das Kind eines Deutschen wird meistens auch ein Deutscher. Ganz egal wo er zur Welt kommt.

Weshalb sollte das Kind die Staatsangehörigkeit des Landes erhalten, das gerade überflogen wird? Wenn bei uns in einem deutschen Krankenhaus das Kind eines türkischen Ehepaares zur Welt kommt, dann erhält es doch auch nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft

In Deutschland gilt ja auch das Abstammungsprinzop.

Theoretisch ist eine weitere Staatsangehörigkeit möglich. Stichwort Geburtsortprinzip und Chicagoer Abkommen. Ein Kind deutscher Eltern im Luftraum über den USA erhält die deutsche und US-amerikanische Staatsbürgerschaft.

@Micha1893

Ja, aber dieses Prinzip gilt nur in wenigen Ländern

https://www.travelbook.de/fliegen/baby-flugzeug-geburt

Beispiel LH: Im Handbuch der Lufthansa für die Kabinencrew ist angegeben, wie bei einer Geburt verfahren werden soll.

"Als Geburtsort ist nach internationalem Recht die Position des Flugzeuges mit Längen- und Breitengrad einzutragen."

Die Uhrzeit der Geburt wird ans Cockpit gemeldet. Das Cockpit hat dann den genauen Ort zu bestimmen. Und der genaue Ort ist die aktuelle Position zurückgerechnet auf die Uhrzeit der Geburt. Und diese Koordinaten werden also als Geburtsort eingetragen.