Spicker vor der Arbeit entdeckt und einkassiert

10 Antworten

Für die Lehrer ist der Zettel an sich schon ein Versuch, zu betrügen und das dürfen sie ahnden. Aber nicht der Spicker ist das Problem, sondern sein Verbot. Man muss die Frage stellen, warum sind Spicker eigentlich verboten?

Ein Lehrer, auch derjenige der seit 10 oder 20 Jahren den gleichen Unterrichtsstoff vermittelt, bringt zu jeder Stunde Zettel mit, auf dem der zu unterrichten Stoff niedergeschrieben ist. "Unterrichtsvorbereitung" wird das oft genannt. Man sollte meinen, dass solche Lehrer den Stoff in- und auswendig können, so dass sie ohne Zettel auskommen müssten. Ich will nicht falsch verstanden werden: ein jeder Lehrer soll so viele Zettel schreiben, wie er glaubt zu brauchen. Auch ein Bundestagsabgeordneter, der eine Rede halten soll, hat sich selbstverständlich darauf vorbereitet, in dem er einen (Spick)Zettel angefertigt hat. Niemand stört sich daran, dass er während seines Vortrags immer wieder daraufschaut. Gleiches tut ein Vorstandsvorsitzender, wenn er sich auf die Jahreshauptversammlung seines Unternehmens vorbereitet, um Rechenschaft abzulegen.

Ich frage mich, ob es da nicht viel sinnvoller wäre, dass Schüler - wenn sie schon gezwungen werden Tests zu schreiben - lernten, sich auf vergleichbare Situationen vorzubereiten, in dem sie sich im Anfertigen von Spickern übten. Einen guten Spickzettel mit den wesentlichen Informationen anzufertigen, ist nämlich nicht so einfach.

Ob mit oder ohne Spickzettel, dass Ergebnis des Testes ist sowieso das gleiche. Nach dem er geschrieben und benotet ist, geht das abgefragte Wissen auf wundersame Weise verloren. Macht es da nicht Sinn, wenigstens einen guten Notizzettel zur Hand zu haben? Die ganze Kriminalisierung von Schülern hätte endlich ein Ende

Gruß Matti

Droitteur  18.01.2015, 17:12

Sehr schöne Antwort; auch wenn man da sicher auch noch viel hin und wieder her reden könnte.

Nur nebenbei: In meinen Augen lag auch ein Versuch noch gar nicht vor. Soweit beschrieben mag eine schlechte Gesinnung vorhanden gewesen sein, diese allein lädt aber grundsätzlich noch keine Schuld auf.

Kuhlmann26  18.01.2015, 19:09
@Droitteur

Nein, natürlich lädt man sich mit dem Spicker keine Schuld auf und für mich ist der Spicker auch kein Betrugsversuch. In der Schule sieht man das aber anders. In manchen Bundesländern ist das Mitbringen eines ausgeschalteten Handys zu einer Klausur bereits der Versuch des Betruges.

Zeigt das nicht die Absurdität unseres Schulsystems? Was haben die vielen Anstrengungen, einen "Betrug" zu verhindern, mit dem Lernen zu tun? Warum müssen sich Schüler um solch einen Quatsch Gedanken machen? Die so genannten Betrugsversuche sind verzweifelte Anstrengungen, um "gute" Noten zu erziehen, anstatt Bildung zu erfahren.

Droitteur  18.01.2015, 19:52
@Kuhlmann26

Deine Gedanken sind wie gesagt sehr schön; kann mich auf die Sache nur gerade nicht einlassen, bin müde^^

Dass ich den Versuch noch nicht für erfüllt halte, ist meine Einschätzung aus juristischer Sicht. Der Sipckermitbringer kann sich ja immer noch entscheiden, den Spicker nicht mal einzusetzen zu versuchen - würde man ihn in diesem Stadium schon "beschuldigen", bestraft man bereits die Gesinnung, und geht damit über den äußerst wesentlichen Punkt hinweg: dass man sich allein für seine Handlungen zu verantworten hat - und nicht etwa für seine Gesinnung! Die Gedanken sind frei.

Lehrer mögen das anders sehen und rein praktisch "ist das dann eben so" - wirklich juristische Klärungen darüber wird es nur selten geben, da ja doch eher keine gerichtlich zu klärenden Probleme entstehen. Selbst wenn man sich zu Unrecht eine Sechs einfängt, hat dies ja nicht zwingend Wirkungen nach außen dergestalt, dass man dafür vor ein Gericht ziehen würde.

Kuhlmann26  19.01.2015, 08:42
@Droitteur

Ich stimme Dir zu Einhundert Prozent zu. Das Problem ist, dass bestimmte allgemeingültige Rechtsregeln in der Schule außer Kraft gesetzt sind, so wie in Gefängnissen auch. Ich glaube mich daran zu erinnern, gelesen zu haben, dass ein bayrisches Gericht das Vorgehen der Schule für rechtskonforme gehalten hat, als diese einer Schülerin Betrug vorgeworfen hatte, obwohl der nicht nachgewiesen werden konnte. Alleine der Versuch zählte bereits.

Kein Gericht könnte jemanden dafür zur Verantwortung ziehen, wenn dieser jemand im Supermarkt Ware in die Tasche steckt, in der Absicht sie zu stehlen und es sich dann anders überlegt. So lange er die Ware nicht an der Kasse vorbei trägt, ohne sie zu bezahlen, ist das kein Diebstahl.

Wer sich in der Schule aufhält, muss wissen, dass bestimmte Regeln nicht gelten, die wir eigentlich für selbstverständlich halten. Hinzu kommt, dass man sich in einem bestimmten Alter in der Schule aufhalten MUSS. Das Recht auf freihe Wahl des Aufenthaltsortes gilt für Schüler zwischen 6 und 15/16 Jahren nicht. Das gilt auch für deren Erziehungsberechtigte. Sie haben da kein uneingeschränktes Mitspracherecht.

Wenn die Lehrkraft schon vorab deutlich selbst Spickversuche unter Sanktion stellte ( also darauf hinwies ), so wirst Du damit zunächst leben müssen. Aber regulär dürfte sich noch eine Einigung auf Nachschrift vereinbaren lassen, wenn die Regeln selbst für den Fund eines Spickers VOR Prüfungsbeginn einen generellen Ausschluss von der Prüfung vorsahen. Beleg gibt es dafür nicht, aber die wirksame Möglichkeit schlichtender Argumentation mit Ziel einer Nachschrift.

sie darf dich unter verschärfe Beobachtung stellen. sprich, sie darf, bevor du anfängst mit der Arbeit verlangen, dass du ALLE deine Utensilien abgibst, und deinen Tisch abseits der anderen stellst. aber auf die Benotung der arbeit darf es sich nicht auswirken.

meine BF und ich hatten mal ein ganz ähnliches problem. wir hatten für eine arbeit intensiv geübt. sehr intensiv. jedenfalls habe ich mit exakt einem Fehler ein für mich sehr überragendes ergebnis erziehlt... das problem: die nicki hat genau das gleiche ergebnis gehabt. mit exakt dem selben fehler... also hat man uns einfach unterstellt, ich hätte von ihr abgeschrieben.

wir sind dann bis vor den direx gezogen. der hatte gottseidank ein einsehen. zumal wir uns ja für die arbeit garnicht neben einander setzen dürften...

by the way: ich glaube unserem mathelehrer hat das genick gebrochen dass er den folgenden Satz gegenüber dem Direx losgelassen hat:

ich weiß nicht wie, aber die beiden haben 100 Prozent von einander abgeschrieben

unsere, wahrhaftige erklärung, nämlich, dass wir gemeinsam gelernt haben, war dagegen für ihn plausibel...

lg, Anna

Wenn der Spickzettel in deiner Tasche ist, dann kein Problem. Ist er allerdings schon so positioniert, dass davon auszugehen ist, dass Du vorhast damit zu spicken, dann kannst Du dafür durchaus "bestraft" werden, bzw von der Arbeit ausgeschlossen werden, natürlich dann mit der entsprechenden Note.

Wenn du bei einer Drogenkontrolle Drogen einstecken hast, kannst du auch nicht einfach sagen "Ja ich wollte die doch gar nicht nehmen".

Affenkombat  18.01.2015, 04:07

Es ist illegal Drogen zu besitzen, aber es nicht illegal beschriebenes Papier zu besitzen.

MrMiles  18.01.2015, 04:11
@Affenkombat

Über was reden wir hier? Ein beschriebenes Blatt Papier oder einen Spicker? Weil laut Prüfungsverordnung wäre das Papier zulässig, ein Spicker illegal.