Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt. Meine Frage ist nun wofür darf ich mein Schonvermögen ausgeben oder muss ich es lassen?

2 Antworten

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 14 


"(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt."

Zentrales Wesensmerkmal von Eigentum ist, dass der Eigner es ausgeben kann, wann und wofür er es möchte.

Dies gilt auch für das Schonvermögen. Dies ist das Vermögen, das nicht berechnet wird, wenn man ALG II erhalten möchte oder Grusi oder Hilfe zum Lebensunterhalt.

Anders sieht es aus, wenn man mehr Vermögen hat als sein Schon-Vermögen. Dann gibt es eine Weile keine Sozialleistungen mehr - oder höchstens als Darlehen.

Wenn man dann dieses Mehr an Vermögen verschleudert in der Absicht, früher wieder Sozialleistungen zu erhalten,

kann es passieren,

a) dass diese Sozialleistungen gekürzt werden,

b) und dass diese Sozialleistungen später zurückgefordert werden, wenn man wieder Kohle auf Tasche hat.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das kannst du ausgeben wie Du möchtest. Ist halt als (ALters)Vorsorge gedacht. Dass Du halt auch ein bisschen was zurücklegen kannst. Musst du aber nicht.

Ich habe mal gehört man darf dies nur Ausgeben fals etwas wichtiges kaputt geht und man dies ersetzen muss oder andere wichtige Sachen anfallen, deswegen war ich mir dabei sehr unsicher. Und das man denn auch nachweisen muss wo für man es ausgegeben hat.

@KielerBambi

Nicht dass ich wüsste. aber vielleichtkommt noch wer, der da mehr zu sagen kann.