Sozialamt Kontoauszüge

7 Antworten

Ja, das musst du. Eine meiner Leute, die ich begleitet habe, hat Kopien vorgelegt und sogar das wurde angelehnt, es mussten die Originale sein, sonst hätten die Ärger gemacht (Spinner). Aber du kannst es mit Kopien versuchen und du kannst bestimmte Dinge schwärzen, nur die Eingänge müssen sichtbar sein. Und sag Bescheid, dass du nicht möchtest, dass die Kopien aufbewahrt werden, sie sollen nach Durchsicht vernichtet werden. Aber wenn du Leistungen haben möchtest, musst du die Auszüge rausrücken.

Ich weiß von einem Bekannten über diese Kontoauszugsgeschichten ein bißchen bescheid.

Du wirst dich dagegen nicht wehren können. Ihr lebt in einem gemeinsamen Haushalt, somit hat das Amt das Recht eure finanzielle Seite zu überprüfen.

Anhand deiner Lohnsteuerkarte sehen sie wieviel du verdienst, aber sie können nicht sehen, ob du z.B. Geld aus einer Erbschaft oder einer Versicherung bekommen hast oder Allimente/Waisenrente oder einen Lottogewinn erhälst. Solche Dinge sehen sie anhand des Kontoauszugs.

Wärst du nur Untermieterin und nicht die Tochter deiner Mutter, hätte das Amt kein Recht deinen Kontoauszug bzw. deine finanzielle Lage zu überprüfen.Ihr lebt in diesem Fall zwar in einer Wohnung, habt aber getrennte Kassen, getrennten Kühlschrank etc. Das ist bei euch nicht der Fall. Ihr habt einen Haushalt und eure Kohle geht in eine Kasse.

Um zu berechnen, wieviel das Amt deiner Mutter an Unterstützung zahlen muss, müssen sie eben auch deinen Verdienst/dein Kapital mitberechnen.Hast du viel Kapital bzw. verdienst du viel, erhält deine Mutter weniger Kohle.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_549784/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Bedarfsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft-Nav.html

LG

Ja, natürlich mußt du das. Wer eine Unterstützung beantragt muß auch darlegen, was er für Einkommen bzw. für einen Kontostand hat. Du bittest ja um finanzielle Hilfe, da kann man auch etwas dafür tun, indem man die Wahrheit sagt. Liebe Grüße von bienemaus63

Wenn du auch Sozialleistungen bekommst,weil,mit 300 € Einkommen,wirst du wohl kaum deinen Unterhalt selber bestreiten können,bist du auch verpflichtet,diese Einkommenszuflüsse mit Kontoauszügen nachzuweisen !!! Denn um euren rechtmäßigen Leistungsbezug prüfen zu können,ist es erforderlich den genauen Eingang ( Zuflussprinzip ) deines Einkommens auf deinem Konto zu prüfen.

Wenn Du Internetbanking hast, kannst Du die Auszüge tageweise oder sogar betragsmäßig rauslassen. Dazu gibst Du einfach das Datum ein, an dem Du Dein Geld erhalten hast. Dann erscheint nur dieser Umsatz und die sehen sonst gar nichts. Der Kontostand wird mit angezeigt, aber das ist ja Deine Sache.

alexblau123 
Fragesteller
 17.10.2013, 02:09

Nein, das habe ich nicht, Ich, könnte es aber gleich morgen Freischalten lassen. Wie lange würde es dauernd bis es freigeschaltet ist?

blondie1705  17.10.2013, 02:11
@alexblau123

Das dauert Euch zu lange. Du kannst aber mal bei Deiner Bank nachfragen, ob sie Dir das innerhalb eines Tages ausdrucken können oder sogar sofort machen.

Du kannst Dir aber online-banking auf jeden Fall einrichten lassen. Ist doch bequem und kostet nicht extra.

alexblau123 
Fragesteller
 17.10.2013, 02:16
@blondie1705

Ich brauche die Kontoauszüge vom 1. Juli bis zum 31. September. Also, kann ich einfach hingehen und sagen das die mir die Umsätze von diesen Tagen ausdrucken sollen?

blondie1705  17.10.2013, 02:17
@alexblau123

Du hast ja Deine Abrechnungen, schreib immer den Tag und den Betrag hin. Dann sollen die Dir diese Umsätze immer ausdrucken. Das geht schon. Kann sein, dass es was kostet, kannst ja gleich fragen und auch ein paar Tage dauert.

Frag auch gleich, wie lange online-banking dauert, bis Du das nutzen kannst.

Jetzt bin ich erst mal weg. In ein paar Stunden bin ich wieder ansprechbar.

alexblau123 
Fragesteller
 17.10.2013, 02:24
@blondie1705

Das ist etwas Blöd falls es wirklich paar Tage dauernd sollte bis ich den Schein mit den " Umsätze " erhalte.

casala  17.10.2013, 02:32
@alexblau123

keineswegs. die kontobewegungen kannst du sofort gebührenpflichtig ausdrucken lassen. nicht automat sondern beim sachbearbeiter über PC.

alexblau123 
Fragesteller
 17.10.2013, 02:51
@casala

Vielen Dank :)