Wer zahlt Unterhaltsvorschuß zurück?

16 Antworten

Wenn der Vater den Unterhalt rückwirkend gezahlt hat, muß ihn logischerweise die Mutter zurückzahlen, weil sie ihn ja doppelt bekommen hat.

Nordfriesin  12.03.2010, 22:03

ja das macht Sinn aber der Unterhalt der rückwirkend gezahlt wurde hat die Arge doch sicherlich mit angerechnet und somit hat sie doch gar nicht mehr Geld als den lebensunterhalt der arge?! Wovon soll sie das dann zahlen??? Wenn sie nun den Unterhalt extra hätte könnte sie den UVG ja sofort zurück zahlen aber so??? Wovon nehmen wenn nicht stehlen??? Warum wird er dann nicht lieber dazu verpflichtet den UVG ans Amt abzuzahlen! Da hat die Mutter mehr von! so hat sie wenigstens ihren Lebensunterhalt vom Amt sicher!! Die Hartz4 Gesetze sind alles andere als leicht zu ertragen für Alleinerziehende mit Kindern.....statt mit dem Unterhalt belohnt zu werden bekommt man noch eins reingewürgt!

Wenn der Vater zur gleichen Zeit bezahlt hat, wie die Mutter Unterhaltsvorschuß bezogen hat, muss sie diesen zurückzahlen. Wenn er alle Rückstände an die Mutter ausgeglichen hat, statt einen Teil (den der vorgeschossen wurde) wieder dem Jugendamt zurückzuzahlen, muss die Mutter den zuviel erhaltenen Teil zurückerstatten.

Wenn der Vater rückwirkend den Unterhalt zahlt, ist doch klar , dass der bis dahin eingesprungene Vorschuss zurückgezahlt werden muss. Das Geld was der Vater aus der Vergangenheit zahlt muss die Mutter dann natürlich für die Forderungen verwenden.

Ich bin nur froh, dass ich nicht die Einzige mit diesem Problem zu sein scheine. Ich habe ca 1 1/2 Jahre oder so Unterhaltsvorschuss bekommen. Dann habe ich bei meinem Ex-Mann endlich erreicht, dass er Unterhalt zahlt. Seit über 4 Jahren bekomme ich nun Unterhalt, Unterhaltsvorschuss wurde damals dann sofort eingestellt. Kids sind mittlerweile 14 und fast 12.

Jetzt verlangt das Jugendamt auf einmal, ohne Vorwarnung, dass ich den Unterhaltsvorschuss aus meinem laufenden Unterhalt zurückzahle. Wie geht das denn???

Normalerweise muss der Vater den UV zurückzahlen, sobald er dazu in der Lage ist. Zusätzlich zu dem Mindestunterhalt, den er an die Mutter zahlt. Da mach das JA dann einen Ratenplan zur Rückzahlung aus. So kenne ich das von anderen. Wenn der Vater Rückzahlungen an die Mutter geleistet hat, dann muss die Mutter den UV ans JA zurückzahlen. Und die Differenz darf sie behalten.

Hat sie keine Rückzahlung erhalten, dann muss sie auch nichts ans JA zahlen. Das holt sich sein Geld dann eigentlich beim Vater.

Wenn die Mutter den Unterhaltvorschuss plus den rückwirkenden Unterhalt kassiert hat muss auch sie den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen.. Der Vater hätte normalerweise nur den rückwirkenden Unterhalt an die Vorschusskasse zahlen müssen nicht an die Mutter..