Sonderkündigungsrecht für Kabelvertrag beim Zusammenziehen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unitymedia verlangt in diesem Fall nur den gemeinsamen Mietvertrag oder eine Bestätigung vom Vermieter das ihr beide zusammen in der Wohnung wohnt. Ihr könnt ja auch einfach nur ins gleiche Haus aber unterschiedliche Wohnungen ziehen ;-). Sende eine ummeldebescheinigung am besten gleich mit. Bei Preisgleichen Verträgen wir der ältere gekündigt, d.h. wenn du zB. Einen Vertrag von 2010 hast der genauso viel kostet wie der neuere Vertrag deiner Freundin, dieser aber von 2013 ist, dann wird dein alter vetrag beendet. Wenn es genau die gleichen Produkte sind würde mich die Entscheidung von Unitymedia auch mal interessieren lach

Nemo84 
Fragesteller
 13.12.2015, 15:00

Ja, das werden wir auf jeden Fall probieren.
Wäre ja auch in deren Interesse, wenn sie einem da soweit entgegenkommen. Denen würden sonst sicher reihenweise die Kunden davonlaufen.

UM wird euch gestatten, den preislich günstigeren Vertrag zu beenden. So war es zumindest vor ein paar Jahren. Die Hotline sollte dir das bestätigen können. Lass dir dann gleich erklären, welche Nachweise (z.B. Meldebescheinigung) ihr bringen müsst.

Nemo84 
Fragesteller
 11.12.2015, 22:17

Jo, das wär ja ok.
Was das mit dem "preislich günstiger" angeht zahlen wir das gleiche, weil wir den gleichen Tarif haben. :-] Können wir es uns dann aussuchen?

Also so weit ich das sehe, kommt ihr aus den beiden Verträgen nicht raus. Vorzug gibts es für keinen von euch. Da aber deine Freundin weniger Laufzeit hat, solltet ihr ihren Vertrag dann kündigen. Dann behaltet ihr deinen und es passt

Nemo84 
Fragesteller
 11.12.2015, 21:32

Was für ein Müll! Wenn das echt so ist kündigen wir beide und holen uns nen DSL-Vertrag an den man nicht ewig gebunden ist...


Sind 190 Euro für die Tonne.

Zusammenzug ist kein Grund zur Sonderkündigung beim Kabelanschluss, siehe http://www.umzug.info/kabelanschluss/

Nemo84 
Fragesteller
 12.12.2015, 19:41

Kurz gesagt: Abzocke, gegen die es leider kein Gesetz gibt.