Bei Gewalt des Nachbarn. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht der Wohnung?
Hallo meine Lieben,
Kurz und knapp:
mein Nachbar ( Tür an Tür ) hat bei mir geklingelt und als ich die Tür aufgemacht habe hat er mir die Tür fest aufgedrückt. Kaum war er in meiner Wohnung hat er mich angefangen zu würgen und mir einen Kinnhaken verpasst.
Habe ich bei so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht ?
Ich habe Angst vor die Tür zu gehen und wenn ich mal wo anders bin traue ich mich nicht alleine nach Hause.
Vielen dank im Voraus
4 Antworten
Ich sehe hier trotz der Vorfälle keinen Grund die Wohnung außerordentlich zu kündigen.
Der Mangel (Gewalt durch Nachbarn) ist nicht einmal den Vermieter kundig gemacht und er hat keine Möglichkeit, den Mangel abzustellen.
Auf der anderen Seite, wenn die Wohnung sowieso außerordentlich kündigst und zeitnah ausziehen willst, würde ich vorher mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und die eigenen Bedenken schildern. Meist gehen bei solchen schon schweren Vorwürfen die Vermieter auf einen Kompromiss ein.
Da würde ich erst mal die Polizei einschalten, der Nachbar hat in deiner Wohnung absolut nichts verloren, ohne deinem Einverständnis. Er macht sich dadurch strafbar.
die Polizei wurde direkt nach der tat gerufen.
es geht mir darum ob ich meine Wohnung sofort Kündigen kann ohne diese Frist einzuhalten.
Danke sehr :)
Gibt es einen Grund warum er es getan hat?
Es war ein kleiner Streit unter Nachbarn wie man es kennt. Es ist zu lang um das ganze weiter zu erläutern. Diese Geschichte haben auch einige Leute mit bekommen und warum mein Nachbar so reagiert ist mir schleierhaft
Du hast das Recht, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten, und mit der Anzeige gehst du zum Vermieter.
Geh zur Polizei! Und zwar solange man die Spuren am Körper noch sieht. Tust du das nicht, hilft alles jammern nichts und niemand kann dir helfen.
Die Polizei hat ein Protokoll geschrieben und ich werde morgen auch ins Krankenhaus fahren für die Dokumentation. Jammern will hier keiner es geht nur darum ob ich schnell aus der Wohnung kann.
Mit dem Vermieter habe ich jetzt noch nicht gesprochen den ich bin jetzt erstmal aus der Wohnung geflohen weil ich einfach nur noch angst habe.