Sonderkündigung/von Festnetz/DSL?

3 Antworten

Guten Morgen iwiAnders,

ich weiß nicht, bei welchem Anbieter du bist, daher kann ich nur für uns sprechen.

Sollte es um einen Vertrag bei uns gehen, dann gibt es kein Sonderkündigungsrecht weil man keinen festen Wohnsitz mehr hat.

In diesem Fall ist dann eine normale Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Ein Sonderkündigungsrecht durch Umzug ist nur möglich, wenn wir an der neuen Adresse das alte Produkt nicht bereitstellen können.

Dazu ist es erforderlich, dass uns die neue Adresse mitgeteilt wird. Dokumente wie An- und Abmeldebestätigung benötigen wir auch. Ich vermute, dass es diese nicht geben wird, daher ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich.

Viele Grüße

Rebekka H. von Telekom hilft

Ich weiß zumindest, dass man seinen Kabel Deutschland Vertrag vorzeitig kündigen kann, wenn in der neue WG zum Beispiel schon ein Kabel Deutschland Vertrag vorherrscht oder wenn es nicht verfügbar wäre. Dann kann man von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (3 Monate Kündigungsfrist glaube ich). 

Das könnte bei dir auch der Fall sein, wenn du keinen Wohnsitz hast. Am besten fragst du aber mal bei deinem Anbieter nach.

Der Vertrag ist nicht an den Wohnsitz gebunden. Du kannst nur auf Kulanz hoffen.

Aber wenn man den Vertrag nicht nutzen kann weil man keine 4Wände mehr hat?! 

Wenn man Umzieht und in der neuen Wohnung schon DSL vorhanden ist oder nur 1 bestimmter Anbieter diese "bedient" kann man doch auch vorzeitig kündigen(Sonderkündigung) 

@iwiAnders

Das spiel hier leider vorerst keine Rolle. Der Versorger ist naturgemäß nur zur Erfüllung (Lieferung) verpflichtet und nicht zur Aufrechterhaltung des Lieferortes. Also: Kulanz, wie schon die Vorredner richtig anmerkten.

 Das ist so, als wenn du einen Darlehensvertrah abschließt und anschließend arbeitssuchend wirst. Hier kannst du dann auch nicht einfach sagen, dass du von diesem Vertrag zurücktreten möchtest.