Smart als Firmen und Werbefahrzeug, Was ist steuerlich absetzbar?
Guten Tag,
ich habe einen Limousinenservice und benötge für Besorgungen rund um mein Geschäft und Kundentermine ein KFZ.
Ich habe an ein SMART 2 Sitzer gedacht welchen ich dann mit meiner Firmenwerbung beschriften möchte um es gleichzeitig als Werbeobjekt zunutzen.
Welche Kosten sind steuerlich absetztbar ? Der Gebauchtwagenpreis wird sich so auf circa 5000 Euro belaufen.
Freue mich über jeden Tipp und jede Hilfe und bedanke mich im voraus!
3 Antworten
Natürlich sind die Kosten abzugsfähig.
Der Wagen ist ein Betriebsfahrzeug, also sind die Kosten betrieblich veranlaßt udn somit Betriebsausgaben.
Die Anschaffungskosten in Form der AfA, bei so einem gebrauchten auf 3 Jahre, also 1.666,- pro Jahr, oder 138,- pro Monat im Jahr der Anschaffung.
Die Beschriftung mit Firmenlogo, oder Umlackierung in die Firmenfarben auch. Die Lackierung wäre nciht sofort abzugsfähig, sondern würde die Anschaffungskosten udn die AfA erhhen.
Laufende Kosten udn Reparaturen natürlich auch.
Problem, wegen der privaten Nutzung.
Am besten ein Fahrtenbuch führen für die Ermittlung des privaten Anteils.
Sonst gilt die 1 % Regelung (1 % des Neupreises einschl. aller Extras) pro Monat. Das ist bei Gebrauchtwagen meist nachteilig.
Welche Kosten steuerlich absetzbar sind, sagt Dir Dein Steuerberater.
DR, extrem hilfreich für den Frager
Als Gewerbetreibender sollte dir das aber bekannt sein, wie das mit den Betriebskosten, den Abschreibungen ect. abläuft. Eine merkwürdige Frage für einen Geschäftsmann.