Konzernvereinbarung vs. Arbeitsvertrag?

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Woran muss ich mich nun rechtlich gesehen halten?

Schlicht und einfach, ohne "wenn und aber": Für Dich ist Dein Arbeitsvertrag entscheidend!

Die Konzernvereinbarung (ist damit eine Konzernbetriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat gemeint?) kann nur die betriebsübliche Arbeitszeit festlegen, nicht aber die individuelle Arbeitszeit eines einzelnen Arbeitnehmers: die bleibt dem Arbeitsvertrag vorbehalten.

Wenn Du weniger Arbeitsstunden leistest, als es nach dieser "Konzernvereinbarung" betriebsüblich vorgesehen ist, dann bist Du Teilzeitkraft mit den gleichen Rechten und Pflichten der Vollzeitkräfte.

Wäre diese "Betriebsvereinbarung" mit 40 Wochenstunden für alle Arbeitnehmer unsinnigerweise bindend, würde das bedeuten, dass es im Betrieb keine Teilzeitkräfte geben könnte - wozu es aus betrieblichen Gründen ganz sicher keinen Anlass gäbe und was auch mit den Bestimmungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG unvereinbar wäre.

Als Teilzeitkraft bist Du übrigens nicht verpflichtet (abgesehen von konkreten Notfällen wie z.B. Lagerräumung bei Überschwemmung), Überstunden zu leisten - wenn Dein "Chef" meinen sollte, dass Du bei individuellen 35 (Teilzeit-)Stunden mit 5 Überstunden auf die betriebsüblichen 40 (Vollzeit-)Stunden kommen würdest.

Ich würde sagen, Dein Vertrag hat Vorrang. Eine Vereinbarung gibt meines Wissens nach allgemeine Bausteine vor. Da es ja auch einen Anspruch auf TZ gibt, wäre dieser ja damit komplett aushebelt. 

Bin aber kein Jurist - zur Sicherheit wahrscheinlich am besten einen Fachmann konsultieren.

Der Arbeitsvertrag ist das für dich entscheidende. Er darf allerdings nicht nachteilig zu gesetzlichen Vorgaben sein.

So oder so denk ich grad eins: damit kann ich dann ja jeden AN fröhlich a*en- ich sag: Gehalt x für y Stunden. der An nimmt an.

Und dann höhö, gilt die Betriebsvereinbarung, nämlich Gehalt x für y +5 (pro Woche.. also ca 20 pro  Monat .. Gehalt verändert sich interessant))

Das,w as im vertrag steht, gilt.

Man kann ja auch generell 24 Tage Urlaub haben.. aber der Vertrag sichert 28 zu. Dann gelten auch die 28)


Habt Ihr nen Betriebsrat, bist Du in ner Gewerkschaft oder hast ne Rechtschutzversicherung?

Wir bekommen Stundenlohn. Mein Gehalt würde also entsprechend der 5 Überstunden steigen...

Abgesehen davon, dass Überstungen extra Vergütet werden.

An deinen Arbeitsvertrag. Klar kann die Konzernvereinbarung eine 40 h-Woche vorsehen, nur müsste dann der Arbeitsvertrag geändert werden. Da ein Vertrag immer mind. zwei übereinstimmende Willenserklärungen erfordert, kannst du dies natürlich ablehnen.