Sind Richter Beamte?

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Nein, dann hätten sie ja einen "weisungsbefugten Dienstherrn" (oder wie auch immer du das nennen möchtest). Daher gibt es das Richterverhältnis, welches dem Beamtenverhältnis ähnelt, aber eben nicht identisch ist.

Richter sind keine Beamten, sonst hätte ihr Dienstherr (also der Justizminister) ihnen gegenüber Weisungsbefugnis. Das widerspricht der richterlichen Unabhängigkeit. s.a.:

Berufsrichter sind aufgrund ihrer Unabhängigkeit keine Beamten, sondern stehen in einem besonderen Dienstverhältnis zum Staat (vgl. Art.98 GG). Dieses Richterverhältnis der Berufsrichter wird im Deutschen Richtergesetz (DRiG) und den Richtergesetzen der Länder geregelt. Voraussetzung für die Berufung zum (Berufs-)Richteramt ist die Befähigung zum Richteramt, die durch Studium der Rechtswissenschaft mit abschließendem erstem Staatsexamen und Referendariat mit abschließendem zweiten Staatsexamen erworben wird (§5 DRiG). Der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit (§10 DRiG) geht eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Richter auf Probe (§12 DRiG) voraus. Die Amtsbezeichnung des Richters auf Lebenszeit lautet »Richter«, »Vorsitzender Richter«, »Direktor«, »Vizepräsident« oder »Präsident« mit einem das Gericht bezeichnenden Zusatz (also »Richter am Amtsgericht«, »Präsident des Verwaltungsgerichts« usw., §19a Abs.1 DRiG), während die Amtsbezeichnung des Richters auf Probe nur »Richter« lautet (§19a Abs.3 DRiG).

© Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht, 2005 [CD-ROM].

Natürlich sind sie Beamte! Als Berufsrichter  unterliegen sie der Loyalitätspflicht im Öffentlichen Dienst.

Wiki: Unter der Bezeichnung öffentlicher Dienst versteht man die Tätigkeit der Beamten (und weiteren aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigten Personen wie Richter, Soldaten und Rechtsreferendaren...