SF Klasse von Motorrad auf Auto übertragen möglich?

5 Antworten

Den SFR kannst Du natürlich mitnehmen.

In der Regel ändert sich die Tarifeinstufung jährlich, bis man runter auf 20% oder 25% ist (hängt von der Gesellschaft ab).

schleudermaxe  21.02.2021, 21:47

Meine geht runter bis 16%, ist aber eine von den schlechten, behaupten hier einige Makler.

siola55  22.02.2021, 07:11

Die Kravag geht sogar bis 15% in der KH sowie VK runter bei SF 45 ;-))

Da mußt du die SF-Klasse vom Motorrad doch nicht auf das Auto übertragen: mit 1 Jahr Führerscheinbesitz hast du bei der Kravag Anspruch auf die Einstufung SF 1/2 als Erstfahzeug beim Auto.

Für eine Besserstufung sind dann mind. 6 Monate schadenfreie Versicherungszeit erforderlich für die SF 1:

I.2.4 Führerschein-Sonderregelung

Hat Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Camping-Kfz, Kraftrad, Leichtkraftrad oder einen Lkw bis 3,5 tzulässige Gesamtmasse im Werk-/Privatverkehr in der SF-Klasse 0 begonnen, gilt: Wir stufen den Vertrag auf Ihren Antrag besser ein, sobald Sie ein Jahr im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind und folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und
- Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedstaat der EU oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz ausgestellt worden.

Besserstufung nach einem halben Kalenderjahr aus der SF-Klasse 1/2, 0 oder der Sonder-Ersteinstufung

I.3.4.2 Wir stufen Ihren Vertrag bei schadenfreiem Verlauf

- von SF-Klasse 1 und höher in die nächst bessere SF-Klasse,

- von SF-Klasse 1/2 nach SF-Klasse 1,

- von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2,

wenn er

- in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres begonnen hat und

- bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz bestand.

Gruß einer Versich.maklerin

Wieso denn 1/2, am 01.01. kam doch die 1, also wird auch die 1 übertragen auf den PKW. Oder hast Du ausdrücklich darauf verzichtet.

Und am 01.01. 2022 kommt die 2, wenn es keinen Schaden gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist kein Problem.

Gestuft wird immer am 01.01. eines Jahres, als nächstes eben in die SF1 bei Schadenfreiheit. Die nächst bessere SF Klasse gilt üblicherweise zur nächsten Hauptfälligkeit. Wenn diese unterjährig ist, kann es evtl. länger dauern bis du die SF1 dann tatsächlich bekommst.

Krad und PKW haben verschiedene SF-Klassen. Eine Übertragung findet immer nur der schadensfreien Jahre statt. Aber in deinem Fall ist das noch egal.