Sex mit einer betrunkenen Frau gleich Vergewaltigung?

17 Antworten

Ok, es ist nicht gleich eine Vergewaltigung, da sie ja ihre Einwilligung gibt. Andererseits kann sie Dich aber anzeigen, weil sie im betrunkenen Zustand unzurechnungsfähig ist und behaupten kann, dass Du ihre Situation ausgenutzt hast. Es kann ja sein, dass sie sich an den Sex erinnert, aber nicht daran, dass sie eingewilligt hat, zumindest, kann sie es glaubhaft behaupten

Die Vergewaltigung ohne Gewaltanwendung ist nur deshalb ein Verbrechen, weil einer der Beteiligten eine negative MEINUNG über SEIN EIGENES psychisches Geschehen während des ungeplanten Sexvorgangs hatte.

Der Ort des Vorgangs wird nur deshalb zum Tatort, weil es die (nachträgliche) MEINUNG der Frau ist, dass es ein Tatort sein sollte, und ändert die Frau ihre Meinung, so ist es kein Tatort mehr.

Wenn die Frau in einem Zustand ist, in dem sie nicht mehr geschäftsfähig erscheint, kann sie auch nicht zustimmen. Sie kann also hinterher geltend machen, du habest ihre Willen- und Wehrlosigkeit ausgenutzt. Das ist dann zumindest sexueller Missbrauch - und der ist strafbar.

Das ist zwar keine Vergewaltigung , kann aber die Ausnutzung der Notlage einer hilflosen Person sein.

Ich denke das ist schon sehr grenzwertig da die Dame in dem Zustand nicht mehr in der Lage ist eine objektive Entscheidung zu treffen bzw. die Lage richtig einschätzen zu können. Davon abgesehen finde ich sowas auch moralisch unterste Schublade so eine Situation zu nutzen.

also, wenn sie's am nächsten Tag bereut, ist das wohl ihr problem.

Problematischer würde es, wenn sie eben auch dann nicht ihre Einwilligung gibt, und der Mann einfach ausnutzt, dass sie sich in ihrem Zustand nicht wehren kann.

Ebenso wäre es, wenn der Alkohol nicht freiwillig genommen wurde, sondern die Person dazu gezwungen/genötigt wurde oder noch nicht volljährig ist/war und ihr Alkohol verabreicht wurde, der nicht für ihr Alter ist.

ähnlich würde ich es bei Drogenkonsum sehen. Wenn dieser auf freiwilliger/absichtlicher Basis geschieht ist es was anderes, als in einem unaufmerksamen Moment k.o.-tropfen in seinen Drink gemischt zu bekommen.

ein anderes Problem ist aber grundsätzlich, dass bei einer Anzeige einer Vergewaltigung zumeist Aussage gegen Aussage steht und dann wird's problematisch.

Solange allerdings keine Zeichen von Gewalteinwirkung zu sehen sind, und Zeugen beobachtet haben, dass die Frau freiwillig mit dir mitgegangen ist, wird wohl im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden (muss aber nicht sein).