selbstständiger Handelsvertreter - welche Fixkosten muss ich einrechnen?
Hallo zusammen,
ich möchte mich als Handelsvertreter selbstständig machen. Branche, Umsatz und Gewinn/Überschuss vor Steuern ist erst mal unwichtig.
In jedem Fall muss ich von allem was überbleibt Steuern, Krankenkasse, priv. Altersvorsorge abziehen. Soweit klar. Die Kosten für einen PKW zahle ich bisher noch privat. Daher ist der PKW gedanklich nicht als Kostenstelle anzusehen. Welche Kosten muss ich noch berücksichtigen? Was kann ich alles steuerlich geltend machen?
4 Antworten
Telefonkosten
Versicherungen (Betriebshaftpflicht
Miete
Strom, Wasser etc
Werbung
Bürokosten (PC , Schreibmaterial)
Wenn der PKW eingesetzt wird muss er auch berechnent werden und wenn auch nur anteilig
Steuerberater
Da ist doch erstmal was oder? Kannst auch alles absetzen.
PKW ist doch für Handelsvertreter absolut nötig, wieso also nicht einbeziehen ?? Du brauchst ein Büro / Zimmer, Telefon etc., Werbungskosten kannst du geltend machen.
Ich hab mal bei einem gearbeitet, der hat fast alles steuerlich abgesetzt, sogar Klamotten und Rechnungen vom Schuster. Da geht jede Menge.
Den PKW zahle ich im Moment aus eigener Tasche. Dass ich den PKW dann auch für Firmenfahrten nutzen werde und auch steuerlich gelten mache, steht ausser Frage. Aber die Kosten muss ich erst mal nicht gedanklich einbeziehen, weil es egal ist, ob ich privat die Kosten zahle oder aus der Selbstständigkeit heraus.
Was alles als Betriebsausgabe bei einem Unternehmer abzugsfähig sein kann, erklärt das Lexikon der Betriebsausgaben unter
Verwaltungskosten (Büro, Computer, Telefon, Porto).