Selbstbehalt eines Alleinerziehenden?

1 Antwort

Auch in diesem Fall liegt der Selbstbehalt bei 1.080,- Euro. Kindergeld und Kindesunterhalt werden beim Einkommen aber nicht mitgerechnet.

1.270,- Euro abzgl. 1.080,- Euro = maximal 190,- Euro Unterhalt für den 17-jährigen.

nerosun 
Fragesteller
 08.08.2017, 05:59

Danke für die Antwort.

Da ich für die kleine Unterhaltsvorschuss bekomme 150,- statt 360,-muss ich doch die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

wird dies nicht eingerechnet? Allein der Babysitter für Sonntags, wo ich arbeiten muss kostet 160,- im Monat...

Roland Sperling  11.08.2017, 07:29
@nerosun

nein. Denn es wäre nicht richtig, wenn Sie erst den Unterhalt für das kleine Kind sicherstellen und danach feststellen würden, dass leider kein Geld mehr für das ältere Kind da ist. Beide Kinder sind gleichberechtigt. Wenn Sie also wirklich nicht genug Einkommen haben und auch nicht mehr Einkommen generieren können, muss der Unterhalt für BEIDE Kinder gleichmäßig reduziert werden. 

Das Jugendamt hat so gerechnet: der Mindestunterhalt für das 4-jährige Kind beträgt 342,- Euro. Abzüglich 192,- Euro Kindergeld, das Du ja auch noch bekommst, bleibt ein Kindesunterhalt von 150,- Euro. Faktisch zahlst Du also von Deinem Einkommen gar nichts für das 4-jährige Kind, Du bekommst vielmehr alles von den Ämtern. Es ist also bei einem Selbstbehalt von 1.080,- Euro noch Geld für das große Kind übrig.