Vertragsstrafe Arbeitsvertrag Minijob?
Hallo ich habe eine Frage.
Und zwar geht es darum habe ich am 09.09.15 einen Minijob mit einer probezeit von 6monaten angefangen, nun habe ich im November allerdings bis zum 25.11 gearbeitet, die Arbeitszeit beträgt 3x wöchentlich a 2std.
Nun musste ich am 28.11. Allerdings fristlos kündigen da meine Kinderbetreuung abgesprungen ist. Kündigung wurde schriftlich verschickt. Chefin hat sich nur per SMS gemeldet und gesagt das sie es schade findet aber ich allerdings die Kündigungsfrist nicht einhalte. Mehr kam von ihr nicht.
Nun warte ich allerdings auf mein Gehalt vom November der am 14.12 hätte da sein müssen. Nun habe ich im Vertrag gelesen das eine Vertragsstrafe droht , diese würde in der Probezeit ein halbes Brutto Monatsgehalt beinhalten, nun meine Frage : Darf meine Chefin mein bis dahin erarbeitetes Geld einbehalten? Minijob gehalt ist doch eigentlich ein Netto gehalt oder liege ich falsch...muss sie das wofür ich bis dahin noch gearbeitet habe Auszahlen? Im Vertrag steht keine Kündigungsfrist. Es steht geschrieben das zu jeder Zeit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zulässig ist.
Meine Lohnabrechnung habe ich auch noch nicht erhalten. Muss der AG den AN nicht auf einer Vertragsstrafe hinweisen bzw bescheid geben das Lohn einbehalten wird?
Nun mehr darf der AG einfach das geld nicht auszahlen? Ich bitte freundlichst um Antworten.
2 Antworten
Wenn eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag vereinbart ist, ist diese auch rechtens.
Wenn nicht, darf die Arbeitgeberin kein Geld einbehalten.
Durch eine "fristlose" Kündigung hast Du den Tatbestand der "vertragswidrigen Beendigung" durchaus erfüllt.
Hast Du den Vertrag unterschrieben gilt das auch weil es nicht generell zu beanstanden ist.
Hier ist zwischen "ordentlicher Kündigung" (vertragstrafenfrei und mit Kündigungsfrist) und "außerordentlicher Kündigung" (ohne oder mit verkürzter Kündigungsfrist) zu unterscheiden.
Muss der AG den AN nicht auf einer Vertragsstrafe hinweisen bzw bescheid geben das Lohn einbehalten wird?
Durch Vertragsunterzeichnung ist Dir das ja bekannt - eine erneute Mitteilung ist nicht notwendig.
Mein RAT: Versuche, die Kündigungsfrist durchzuarbeiten und die Kündigung VORHER mit Einwilligung des AG zurück zu nehmen.
Dann fällt keine Vertragsstrafe an.
Hast Du ein Kind, musst Du immer damit rechnen, dass solche Situationen eintreten können.
Deshalb solltest Du beim Abschluss solcher Verträge vorsichtiger sein - in der Zukunft.
Ich kann leider keine rechtlich fundierten Auskünfte geben, aber ich rate dir, dich bei der Minijobzentrale zu informieren oder gegebenenfalls einer Gewerkschaft beizutreten.
Eine Vetragsstrafe in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis wird kaum zulässig sein, vor Allem dann nicht, wenn darauf im Arbeitsvertrag nicht hingewiesen wurde.
Auch bezüglich einer Kündigungsfrist solltest du dich nochmal genau informieren, zumindest bei einem Beschäftigungsverhältnis ab 2 Jahren Dauer beträgt diese einen Monat, ich weiß leider nicht, ob bei kürzeren rbeitsverhältnissen darauf verzichtet werden kann.
Dein Lohn sollte unbedingt ausgezahlt werden.
Danke dir erstmal für deine Antwort...also im Vertrag steht nur geschrieben der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Arbeitgeber, wenn er die Arbeit rechtswidrig und schuldhaft nicht aufnimmt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet.
Die Vertragsstrafe beträgt während der Probezeit ein halbes Bruttomonatsgehalt. Da es allerdings ein minijob ist habe ich ja so gesehen einen Netto Verdienst...
Mich macht nur stutzig das bei 1.1 steht Es wird ausdrücklich vereinbart dass auch während dieser Zeit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zulässig ist.
D.h. verstehe ich i.wie nicht ob mir dadurch jetzt kein Lohn gezahlt wird da meine AG per SMS geschrieben hat ich habe die Frist nicht eingehalten, und im Vertrag ja steht das während dieser Zeit die Kündigung rechtens ist