Sehr schlechtes Arbeits(zwischen)zeugnis erhalten?

9 Antworten

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Es stimmt, das Zeugnis ist wirklich nicht gut.

Davon mal abgesehen, dass es sehr kurz ist, fällt dieser Satz sofort auf:

"Sie zeigte stets Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative, desweiteren bemühte sie sich, stets ihr Wissen zu erweitern."

Du wolltest Deine Aufgaben erledigen und hast Dich bemüht dazuzulernen, es steht allerdings nichts da, dass Dir das auch gelungen ist. Da nützt es auch nichts, dass Du "Belastbarkeit" und "Ausdauer" gezeigt hast, der Erfolg fehlt.

Im Schlusssatz steht: "....und wünschen ihr für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg".

Das hört sich so an, als hättest Du diesen Erfolg bisher noch nicht gehabt.

Wäre der Schlusssatz gut, würde hier z.B. stehen: ".....und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Das "Bedauern" über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fehlt auch, man ist wohl nicht sehr betrübt, dass Du gehst.

Ich weise allerdings darauf hin, dass es kein Recht auf einen Schlusssatz gibt. Wenn der AG ihn nicht schreibt, kannst Du ihn nicht fordern.

Das Bundesarbeitsgericht hat mal entschieden, dass ein Zeugnis mit der Note "Drei" dem Durchschnitt entspricht.

Will ein AN ein besseres Zeugnis, muss er nachweisen, dass er das auch verdient.

Ist ein Zeugnis allerdings schlechter als eine "Drei", muss der AG belegen, dass der AN wirklich so "schlecht" war/ist wie es das Zeugnis vermuten lässt.

Wenn Du einen Anwalt hast, würde ich micht umgehend an diesen wenden. Ich bezweifle, dass Du das sonst alleine "auf die Reihe" bekommst.

Hexle2  16.07.2019, 14:16

Danke fürs Sternchen

Naja, formal scheint es in Ordnung. Die Anforderungen an ein Zeugnis sehe ich als erfüllt an.

Du hast vom AG ein nicht sehr prickelndes zeige erhalten, in Schulnoten etwa eine 4.

Wäre man mit dir zufriedener gewesen, hätte man das Zeugnis ausführlicher gestaltet.

Bitte bedenke, dass bei einer befristeten Stelle auch nicht sehr viel zu erwarten ist.

Hallo  Juth93,

jetzt mal ernsthaft  😉

  • Zunächst einmal müssen dir zwei Zeugnisse ausgestellt werden, 1. ein Ausbildungszeugnis und 2. ein Arbeitszeugnis... ein kombiniertes "Ausbildungs-Arbeitszeugnis" darf es eigentlich nicht geben. Diese Ansprüche ergeben sich 1. aus dem § 16 Berufsbildungsgesetz und 2. aus dem §109 Absatz 2 Gewerbeordnung.
  • Desweiteren hat deine Anschrift nichts in deinen Zeugnissen verloren, weder in einem möglicherweise vorhandenen Adressfeld noch im laufenden Text.
  • Zudem fehlt ein konkretes von- bis der Berufstätigkeit.

Ansonsten hast du ja selbst erkannt dass es sich um ein, von einer unterdurchschnittlichen Wertung getragenes Zeugnis handelt. Inwiefern diese Beurteilung richtig oder falsch ist lässt sich von hier aus nicht beurteilen... so sie unrichtig ist muss sie natürlich geändert werden.

Jetzt hast du geschrieben dass du das Zeugnis/die Zeugnisse selbst schreiben "darfst" ... bist du sicher dass es eine gute Idee ist das tatsächlich selbst zu tun? Du hast doch, ähnlich wie die meisten hier im Forum, gar keine Ahnung davon. 😉

Du solltest dafür unbedingt einen qualifizierten Ghostwriter kontaktieren. Ich selbst stehe dafür aktuell zwar nicht zur Verfügung, allerdings stehe ich in Kontakt mit einen Netzwerk von Personalern, Entscheidern und ehemaligen... die für eine solche Hilfestellung gelegentlich zur Verfügung stehen.
Melde dich bei Interesse gerne unter "bewerbungsfragen@hotmail.com" .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Aufgaben umfassten: Telefonzentrale - Es liest sich als hätte ich vor allem Anrufe aufgenommen und weitergeleitet, wobei der Schwerpunkt der Hochsaison auf Reklamationen lag, die ich entgegengenommen habe und in der Regel korrigieren konnte. Das hat den Hintergrund, dass ich als ehemaliger Azubi nicht ernst genommen werde und ich so sicher gehe, dass die Probleme geklärt werden.

Auch Ausgangsrechnungen wurden nach Reklamation von mir korrigiert.

Auch Informationen zu Verfügbarkeit, Liefertermin und Sortiment bekamen die Kunden direkt von mir. Ich sorgte zudem für die Kommunikation zwischen z.B. Fahrern und Kunden (Belieferung) und auch intern hing die Kommunikation stark von mir ab, da bei Reklamationen verschiedene Abteilungen beteiligt waren, die zur Lösung beitragen mussten. z.B. Lager + Logistik.

Die "Bestellung von Büromaterial" schließt die Bestandsaufnahme und die Preisvergleiche + allg. Angebotsvergleiche (der Qualität) und Erstellung der Zusammenfassung zur Endentscheidung durch den Betriebsleiter aus.

Zudem wurden von mir selbstständig geplante Geschäftstermine nicht einmal erwähnt.

Auch die Einholung von Informationen und Rückmeldungen der gesamten Mitarbeiter, die regelmäßig stattfand wurde nicht berücksichtigt. 

Dann kommen noch die offensichtlichen Tritte in den restlichen Abschnitten. Die Gesamtnote ist lt. internet entweder eine 3 oder 4.

Wapiti201264  15.07.2019, 13:53

Eher eine - schlechte - Vier.

verreisterNutzer  15.07.2019, 13:55
@Wapiti201264

Nach Konfrontation ruderte mein Chef zurück. Er hatte das Zeugnis angeblich nicht geprüft. Ich werde jetzt mein eigenes Zeugnis verfassen und vorlegen.

Wapiti201264  15.07.2019, 14:54
@verreisterNutzer

Ja, das machen viele Chefs. Sie unterschreiben den Wisch nur, ohne ihn durchzulesen.

Dann wirst Du wohl hoffentlich doch nicht vors Arbeitsgericht gehen müssen. :)

Hi, ich geb Dir recht, dass das einer 3-4 entspricht.

Nun, ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein, dennoch muss es der Wahrheit entsprechen. Aufgrund dieser Regel haben sich halt die verschlüsselten Phrasen entwickelt.

Wohlwollend formuliert ist es auf jeden Fall, ob es Deiner Leistung entspricht, kann ich natürlich nicht sagen.

Du könntest ein leistungsgerechtes Arbeitszeugnis einklagen. Der Richter weiß natürlich auch nicht, wie Deine Leistung war.

Daher würden dann Kollegen und Ausbilder als Zeugen vernommen. Vielleicht kannst Du einschätzen, was die in etwa aussagen werden?