Schwerbehindertenausweis Darf man mit einem H auch Autofahren?

3 Antworten

Hier wären ein paar mehr Informationen hilfreich: Wie schwer ist deine Freunding genau behindert? Körperlich oder geistig? Wie weit ist sie eingeschränkt? Die Definition von "hilflos" nach EstG §33b

Hilflos im Sinne des Satzes 1 ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. 4Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den in Satz 3 genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

läßt hier nämlich ziemlich viel Interpretationsspielraum, die FEV nennt hingegen in Anlage 4 konkrete körperliche bzw. geistige Mängel, die die Eignung einschränken:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4_110.html

Gib mal Butter bei die Fische!

Guten Abend Clemens,

erst einmal ganz recht herzlichen Dank, daß Sie sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten. Den Gesetzestext über die Hilflosigkeit hatte ich auch schon im Internet gefunden. Aber dennoch war es mir nicht ganz klar, ob sie nun tatsächlich ein Fahrzeug fahren darf. Aber ich denke, daß das wohl doch möglich sein kann, denn die aufgelisteteten Erkrankungen treffen nicht ganz auf sie zu. Sie benötigt eben manchmal Hilfe beim Anziehen und im Haushalt - deshalb wurde ihr auch damals - das kam eben zu dem AG noch hinzu - zugestanden und deshalb hat sie eben auch das H bekommen. Aber das dürfte ja eigentlich kein Hindernissgrund sein, ein Auto orgendlich und gewissenhaft zu führen, so denke ich jedenfalls.

Also nochmal herzlichen Dank für die fundierten Ratschläge ( man sieht ja auch in den Antworten, daß wohl nicht alle so wissend sind...)

Noch einen schönen Abend

Annalucia

@Annalucia

An Hand deiner Beschreibung (Merkzeichen aG + H) vermute ich mal, daß deine Freundin (hauptsächlich?) in der Beweglichkeit der unteren Körperhälfte eingeschränkt ist.

(Wie gesagt: Genaue Beschreibung wäre hilfreich!)

Sofern

  • die geistigen und kognitiven Fähigkeiten ausreichend sind um die Theorie zu lernen
  • die koordinierte Beweglichkeit der oberen Extremitäten gegeben ist
  • das Auto entsprechend umgerüstet (z.B. Automatik, Handgas, ggfs. auch einarmige Bedienung)
  • und die MPU (vor allem im Bereich Reflexe und Motorik) positiv ausfällt

sollte eigentlich ein Führerschein möglich sein.

Ein Führerschein kommt weder bei H noch bei B oder Bl in Frage. Das ergibt sich logisch aus den Begriffsinhalten dieser Merkmale.

Mit "H" im Ausweis kann man sich von der Kfz-Steuer befreien lassen. Unter "H" steht nichts dass man nicht Autofahren darf. "H"=Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes, nicht im Sinne des SGB XII

Ein Führerschein kommt weder bei H noch bei B oder Bl in Frage

Warum denn dies ?

Das ergibt sich logisch aus den Begriffsinhalten dieser Merkmale.

Was genau soll sich denn daraus ergeben im Sinne der Frage, ob diese Person in der Lage ist eine Fahrerlaubnis zu erwerben ?

Einzig bei "Bl" stimme ich dir zu: Blinde Menschen gehören nicht ans Steuer (Ausnahme: Al Pacino in "Der Duft der Frauen")

Ansonsten sind diese Merkzeichen kein Grund, warum jemand nicht Auto fahren kann.

@clemensw

Ja, "Der Duft der Frauen" - wirklich ein herrlicher Film und wie faszinierend die Szene mit dem Tanz, nicht wahr?.....

Das ist gelinde gesagt Stuss. Ja beim Merkzeichen Bl (Blind) ist es klar das, das führen eines Kraftfahrzeugs nicht möglich ist aber sowohl das Merkzeichen H als auch das B sagen nichts aber absolut nichts darüber aus ob der Betroffene ein Kraftfahrzeug führen kann oder nicht.

@Anton96

Schön Anton, daß Sie den Kommentar von FreundHase ebenfalls kommentiert haben. Ich dachte schon, ich müßte schlechte Nachrichten verkünden. Aber warum meldet sich eigentlich hier jemand, der gar nichts von der Sache versteht? Dafür habe ich gar kein Verständnis.

Danke schön

@Annalucia

Ich habe hier auch schon falsche oder fehlerhafte Antworten gegeben, manchmal glaubt man halt man weis bescheid und muss sich dann doch eines besseren belehren lassen. Die Kunst ist es dann auch so viel schneid zu haben diesen Fehler ein zu gestehen. Leider hat der Antwortende es nicht für notwendig gehalten sein "Wissen" zu über prüfen nachdem noch mal nach einer genaueren Begründung gefragt wurde.

Wenn Deine Freundin in der Lage ist ein Fahrzeug sicher zu führen ist dies möglich.

Der GdB sagt ja erstmal nichts über die Fähigkeit aus, ein Fahrzeug führen zu können oder nicht.

Es wird ein Gutachten erforderlich sein, und eventuell bauliche Anpassung des Fahrzeuges.
Dies sollte aber Deine Freundin mit der Fahrerlaubnisbehörde besprechen, oder sich an eine Fahrschule des Vertrauens wenden.

und dieses Gutachten muss (ich glaube jährlich) aktuelisiert werden, das geht ins Geld....

@Brezel14

Muss es eigentlich nicht, ich habe mein Gutachten vor 23 Jahren machen lassen und seit dem nicht mehr und ich habe sogar eine fortschreitende Behinderung. Im übrigen gibt es durchaus Fördermöglichkeiten, insbesondere wenn das Fahrzeug dazu benötigt wird zur Ausbildung- oder Arbeitsstelle zu kommen. Die Führerscheinstelle kann nicht willkürlich dauernd irgend welche Gutachten fordern, das würde verdammt schnell bösen Ärger für die Behörde geben. Macht die Leute nicht verrückt es fahren verdammt viele mit den Merkzeichen B und H Auto ohne das jährlich ein Gutachten Notwendig ist. Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden, dazu gehört auch das sie prinzipiell wie jeder andere Führerscheininhaber behandelt werden müssen und die müssen auch nicht jährlich ein teurer Gutachten beibringen.