Rente und Abfindung?
Servus,
ich bin neu im Forum und schreibe im Namen meines Vaters.
Dieser ist schwerbehindert und seit 20 Jahren beim selben Arbeitgeber angestellt. Dieser sagte meinem Vater (55 Jahre alt) nun, er solle doch bitte vorzeitig in Rente gehen. Soweit so gut.
Wie sieht es beim Thema Abfindung aus und unter welchen Voraussetzungen erhält er diese? Vorzeitige Rente als Schwerbehinderter ist soweit möglich; aber auch eine Abfindung? Kündigung ist ja bei einem solchen Fall wohl kaum möglich, deshalb Aufhebungsvertrag samt Abfindung?
Ich freue mich auf Feedback.
Cheers
6 Antworten
Und aus welchem Grund sollte dein Vater in irgendeiner Weise diesen Vorschlag annehmen?
Er kann sich bei seiner Rentenkasse informieren, sein Rentenkonto klären und sich mögliche Szenarien berechnen lassen. Er kann vielleicht Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, mit einer entsprechenden Sozialberatung an der Hand.
Selbst wenn der AG eine Form der Altersteilzeit anbietet, ist dies als Schwerbehinderter mit Krankentagen über die Lohnfortzahlung eine Rechenaufgabe.
Ich würde es die Kündigung abwarten und dann Kündigungsschutzklage erheben.
Er muss bis zur Rente noch 7 Jahre überbrücken und hat dann noch die vollen Rentenabzüge.
Auf eine Abfindung gibt es keinen rechtlichen/gesetzlichen Anspruch.
Diesen muss man dann verhandeln.
Und da der Arbeitgeber einen schwerbehinderten nicht so einfach kündigen kann/darf, sollte man das offen ansprechen und diesen fragen, ob und wieviel dieser anbietet.
Bei Kündigungsschutzklagen werden meist pro Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt angesetzt.
Das würde ich Minimum forden. Also 10 Bruttomonatsgehälter.
Deinem Vater viel Erfolg und ein schönes Rentnerdasein.
Wenn er von sich aus den Rentenantrag stellt, hat er KEINEN Anspruch auf eine Abfindung.
Nur wenn der Betrieb ihn entlässt, kann er eine Abfindung erstreiten.
Natürlich kann er mit dem Betrieb verhandeln. Das würde ich aber nicht ohne Anwalt empfehlen.
Bekommt dein Vater denn überhaupt jetzt schon eine Rente? Nur weil er einen GdB von 50 hat, bekommt er nicht automatisch eine Rente. Es kann durchaus sein (sehr wahrscheinlich sogar), dass er noch 7 Jahre arbeiten muss.
Aufhebungsvertrag ist genauso als wenn er selbst kündigt. Er hat bei dem Verlust des Arbeitsplatzes mitgewirkt.